Hallo, hier eine Frage zum außerordentlichen Kündigungsrecht.
Ehepaar AB hat im Mai 2007 eine "Vereinbarung über die Nutzung … " über 24 Monate Laufzeit abgeschlossen (Beginn zum 01.08.07, die ersten beiden Monate 06 und 07 waren frei???) da günstiger. Ehefrau B war zu diesem Zeitpunkt im 5. Monat schwanger und wollte sich durch Sport fit halten, bzw. nach der Entbindung wieder auf „Vordermann“ bringen. Nun traten jedoch unvorhersehbare Komplikationen auf, die bereits ab Juni zu Sportverbot führte. Ehefrau B war zu diesem Zeitpunkt noch nicht beim Fitness gewesen. Es wurde ein Attest über Sportunfähigkeit während der gesamten Schwangerschaft vorgelegt. Die nicht genutzten Monate werden lt. Vertrag an das Vertragsende unentgeltlich angehängt. Nun kam das Kind per Kaiserschnitt zur Welt, so daß Ehefrau B ab September 2007 für weitere 4 Monate keinen Sport machen darf. Auf Anfrage per Einschreiben beim Studio bezüglich außerordentlicher Kündigung, da es sich bereits um 6 Monate Sportunfähigkeit handelte, die an die Laufzeit von 24 Monaten angehängt würden, bekam Ehefrau B erstmal keine Antwort. Ein zweites Einschreiben wurde nur halbherzig beantwortet, ohne auf meine Fragen konkret einzugehen (erst nur telefonisch mit Ablehnung der ausserordentlichen Kündigung, auf Bitte von Ehefrau B dann schriftlich). Das Thema Kündigung wurde jedoch nicht beantwortet (hatte gleichzeitig um Bestätigung der ordentlichen Kündigung nach Ablauf 24 Monate geben, sofern die außerordentliche Kündigung nicht anerkannt wird!!). Es wurde nur bestätigt, die ungenutzten Monate an das Vertragsende anzuhängen. Auf ein weiteres Fax mit der Bitte die ordentliche Kündigung zu bestätigen hat Ehefrau B bis heute keine Reaktion erhalten.
Langsam ärgert sich Ehefrau B ein Loch in den Bauch, zumal sich das Ehepaar AB von dem Studio von Anfang an etwas „über den Tisch gezogen“ fühlte. Ehemann A nutzt die Einrichtung übrigens regelmäßig.
Nun die Frage, da bis jetzt alle Anfragen von Ehefrau B bei diversen Institutionen nicht konkret beantwortet werden konnte, wie ist hier die Rechtslage? Ehefrau B möchte nicht auf Biegen und Brechen (sprich gerichtliche Einigung etc.) aus dem Vertrag heraus, sondern nur die tatsächliche Rechtslage korrekt nutzen. Wie oft muss man denn kündigen, wenn einfach keine Antwort zurück kommt?
nur bestätigt, die ungenutzten Monate an das Vertragsende
anzuhängen.
was schon sehr kulant ist, weil eine außerordentliche
Kündigung eher nicht in Frage kommt.
Muss man nicht ganz verstehen, aber akzeptiert…
Auf ein weiteres Fax mit der Bitte die ordentliche
Kündigung zu bestätigen hat Ehefrau B bis heute keine Reaktion
erhalten.
Da eine ordentliche Kündigung auch ohne Bestätigung wirksam
ist, kann man darum bitten aber hat keinen Anspruch darauf.
Was bedeutet, dadurch dass zwei Einschreiben (eins davon mit Rückschein) mit der Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschickt wurden, ist KEINE Antwort des Studios notwendig? D.h. auch, eine Vertragsverlängerung nach 24 Monaten wäre in diesem Falle unzulässig?
Da eine ordentliche Kündigung auch ohne Bestätigung wirksam
ist, kann man darum bitten aber hat keinen Anspruch darauf.
Was bedeutet, dadurch dass zwei Einschreiben (eins davon mit
Rückschein) mit der Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
geschickt wurden, ist KEINE Antwort des Studios notwendig?
genau.
D.h. auch, eine Vertragsverlängerung nach 24 Monaten wäre in
diesem Falle unzulässig?
Woher sollte die kommen, wenn a) der bestehende Vertrag fristgerecht gekündigt wurde und b) der Kunde keine Verlängerung wünscht?
Das Problem der Beweisbarkeit der Kündigung bleibt natürlich bestehen.
Eben genau das ist der springende Punkt, allerdings wurde das 2. Einschreiben per Rückschein geschickt, und dieser liegt noch vor… von daher wäre der Beweis seitens Ehefrau B erbracht…
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Eben genau das ist der springende Punkt, allerdings wurde das
2. Einschreiben per Rückschein geschickt, und dieser liegt
noch vor… von daher wäre der Beweis seitens Ehefrau B
erbracht…
Der Beweis ist erbracht, dass ein Schreiben zugegangen ist… aber der Inhalt ist nicht erkennbar.
Wozu schickt man dann etwas per Einschreiben mit Rückschein? Doch aus dem Grund, dass man nachweisen kann, das ein Schreiben angekommen ist! Wie soll man sonst etwas beweisen, was man nicht bestätigt bekommen muss? Finde ich sehr verwirrend…
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Wozu schickt man dann etwas per Einschreiben mit Rückschein?
Doch aus dem Grund, dass man nachweisen kann, das ein
Schreiben angekommen ist! Wie soll man sonst etwas beweisen,
was man nicht bestätigt bekommen muss? Finde ich sehr
verwirrend…
bei einem (Übergabe)Einschreiben ist sichergestellt, daß der Brief auch dem tatsächlichen Empfänger (oder einem Bevollmächtigten) übergeben wird, also keinem Unbefugten übergeben wird. Auf dem Rückschein ist weiterhin die Originalunterschrift des Empfängers, was einen Abgleich mit einer evtl. vorhandenen Unterschriftsprobe ermöglicht. Ein Nachweis, daß ein bestimmtes Schreiben einen bestimmten Empfänger erreicht hat, hat man damit aber nicht.
Ein Einschreiben ist für Deinen Zweck also nicht geeignet. Hinzu kommt die Zugangsproblematik. Ein normaler Brief geht dem Empfänger u.U. sogar eher zu, nämlich durch Einwurf und nicht erst durch Übergabe wie das in der Regel beim Einschreiben der Fall ist.
Der einzige Vorteil beim Einschreiben besteht normalerweise nur darin, daß Einschreiben über die auf dem Einreicherbeleg vermerkte Seriennummer verfolgt werden können.
aha, also hätte ich mir in dem fall das geld auch sparen können… super, hier geht echt alles schief d.h., sollte das studio tatsächlich den Vertrag mit der begründung, kündigung nie eingegangen, verlängern, ist der nutzer in der beweispflicht, dass er es doch getan hat?? das sind ja bärige gesetze … also am besten persönlich vorsprechen und die kündigung vor ort abzeichnen lassen…
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aha, also hätte ich mir in dem fall das geld auch sparen
können… super, hier geht echt alles schief d.h., sollte
das studio tatsächlich den Vertrag mit der begründung,
kündigung nie eingegangen, verlängern, ist der nutzer in der
beweispflicht, dass er es doch getan hat?? das sind ja bärige
gesetze
Sie schützen davor, leere Zettel zu erhalten, die dann später mittels Rückschein zu angeblichen Willenserklärungen mutieren sollen.
Als Beispiel: Dir könnte jemand einen leeren Zettel schicken und später behaupten, es wäre ein Mahnbescheid gewesen, dem Du hättest widersprechen können - und schon steht der Gerichtsvollzieher auf der Matte.
… also am besten persönlich vorsprechen und die
kündigung vor ort abzeichnen lassen…
Zum Beispiel. In der Regel genügt aber ein normaler Brief, denn die Beweisfrage stellt sich nur dann, wenn der andere behauptet, die Kündigung nie erhalten zu haben. Kommt seltener vor als man meinen sollte.
Tja, aber irgendwie müssen Beweisprobleme ja gelöst werden. Wenn man vom Gegenteil ausginge (also: der andere muss nur behaupten, er hätte…), wäre das doch noch weniger gerecht.
klar, man darf ja schließlich nicht immer vom schlechtesten im menschen ausgehen und so wie ihr es formuliert macht es schon sinn… nur in diesem falle muss das ehepaar ab sehr vorsichtig sein, da eben von anfang an einige unstimmigkeiten und diskussionen aufgetreten sind, die eine gewisse mißstimmung hervorgebracht haben … von daher wäre eine schriftliche bestätigung allemal von vorteil.
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