Kündigung Fitnessstudio-Vertrag

Hallo zusammen,

ich habe meinen 2-jährigen Fitness-Vertrag fristgerecht zum März 2012 gekündigt. Während dieser 2 Jahre war ich für 3-Monate im Krankenhaus und wurde für diese Zeit unter Vorlage des Attests beitragsfrei gestellt, bzw. ich musste 3€ pro Monat Gebühr bezahlen. Heute bekomme ich die Bestätigung, dass die Kündigung eingegangen ist und dass meine Mitgliedschaft im Juni 2012 endet. Das Fitness-Studio hat mir also die 3 Monate hintendran gehängt. Meine Frage ist nun : Ist dieses Vorgehen rechtens?

Ich freue mich über eine kurze Rückantwort un wünsche allen hier ein schönes Weihnachtsfest und ein paar geruhsame Feiertage.

Liebe Grüße

herzloewi

Hallo,

die Beitragsfreistellung heißt nicht, dass der Vertrag pausiert hat, wonach die Zeit dann dran gehangen werden kann. Sie waren einfach krank und konnten nicht hin. Es gilt weiterhin die Zeit vom Abschluss des Vertrages.

Fitnessstudios bringen mich immer wieder zum Staunen. Hier hilft meist der Gang zur Verbraucherzentrale.

Alles Gute und frohe Weihnachten!

Hallo,

wichtig waere m.E. ob es nun betragsfreigestellt war oder Du montlich 3 EUR bezahlen musstest. Watnu? Und dann kommt es natuerlich auf die Vertragsbedingungen an. Wenn das dort so geregelt ist, kannst Du m.E. nichts dagegen tun und ich wuerde wegen 10 EUR auch keinen Streit suchen. Erstattung fuer die drei Monate kannst Du m.E. nicht erwarten. Das ist vergleichbar einem Telefonvertrag, nicht genutzt selber schuld.

Hallo,
sorry, so kann ich leider keine Antwort geben. Du solltest auf jeden Fall mal Deinen Vertrag durchlesen und auch das Kleingedruckte, ob hier etwas dazu zu finden ist. WEnn nicht, dann dürfte es m.E. nicht rechtens sein.

Viele Grüße und schöne Weihnachten

Die Antwort zur Ihrer Frage dürfte in den AGB des Vertrages mit dem Fitnessclub stehen.
Wenn im Kleingedruckten steht, dass in den Krankheitszeiten die Mitgliedschaft ruht, dann werden diese Monate auch nicht auf die Mindestvertragszeit angerechnet. Schauen Sie mal rein, ob da eine Regelung drinsteht.
Wenn da nichts gereglt ist, dann gelten auch Krankheitszeiten als Mitgliedszeiten und zahlen zur Mindestvertragsdauer. Dann würde ich der Beitragsrechnung widersprechen und nur den Beitag bis zum von Ihnen errechneten Kündigungdatum überweisen. Dann kann man ja mal sehen, ob der Club eine Klage riskiert.

Aber ei gesagt, es gelten die AGB.

Frohes Fest

Hallo herzloewi,

grundsätzlich muss diese „Vertragsverlängerung“ in den AGB des Fitnessbetriebes so auch beschrieben sein.
Also steht der Passus entweder im Vertrag, oder in den AGB’s, die Dir damals dann mit ausgehändigt sein sollten.

Falls Du selber evtl. den Vertrag nicht mehr hast, bitte jemand anderen der zu der gleichen Zeit mit angefangen hat Dir Einsicht zu gewähren.

Diese „unübliche“ Vertragsverlängerung muss auf jeden Fall beschrieben sein, ansonsten ist sie hinfällig.

Viele Grüsse
Jörg Esser

Hallo zusammen,

ich bedanke mich dafür, dass ihr trotz Weihnachten Zeit gefunden habt, mir zu antworten.

Ich habe mir jetzt den Vertrag noch einmal ganz genau durch gelesen (hätte ich das denn nur mal vorher gemacht) und es sieht danach aus, dass ich bis Juni 2012 bezahlen muss. Na gut, ich seh es positiv: Habe 3 Monate länger Zeit, meine Weihnachtskalorien abzutrainieren:smile:.

Vielen Dank noch einmal für eure Hilfe und ich wünsche allen einen schönen 2. Weihnachtsfeiertag.

Liebe Grüße

herzloewi

Moin,

ich kann das nicht beantworten, ohne den Vertrag zu kennen.

Allerdings glaube ich, dass es nicht OK ist, einen Vertrag ohne gegenseitiges Einvernehmen krankheitsbedingt einseitig zu verlängern.

Hier hilft - wenn man nicht durch Verhandlung mit dem Studio weiter kommt - am schnellsten ein Hilfe-Ersuchen als Leserbrief an die Tageszeitung.

Selbst wenn Sie Recht haben, so würde ich mir überlegen, ob bei einem Sachwert von unter € 100 ein Rechtsstreit sinnvoll ist. Das kostet Zeit und Nerven um Recht zu bekommen. Wenn man Geld einbehält wird ein Inkassounternehmen auf einen gehetzt - die prüfen nicht die Richtigkeit der Angaben der Titel, die sie gekauft haben. So werden schnell aus € 100 ein paar hundert Euro an Forderungen.

Ich rate zu einer einvernehmlichen Lösung.

LG CAR

Hallo,
da würd ich mal in die AGB gucken.

CU
HaWeThie

Hallo, herzloewi,

erst mal ein gutes neues Jahr …

Wenn ich es richtig verstanden habe, dann wären die 24 Monate Ende März um.
Zu klären ist, ob Du 3 Monate „beitragsfrei gestellt wurdest“ oder ob der Vertrag 3 Monate „geruht hat“.

Letzteres ist in einigen Studios üblich. Müsstest dazu Deinen Vertrag oder die AGB des Studios lesen.

Insgesamt bedeutet dass, dass Du „24 Monate zahlendes Mitglied bist“, d.h. die 3 Monate werden einfach „ignoriert“.

DAmit wäre das Datum Juni 2012 richtig.

SOlltest aber (bei Bedarf) mal schauen, ob Du den Vertrag nicht „verkaufen kannst“, d.h. jemand anderer quasi statt Dir „einsteigt“ und die Restzeit abtrainiert. Müsste dann aber im Einverständnis mit dem Inhaber erfolgen.

Ich hoffe, das hilft Dir weiter.

lg

lumini