Kündigung Fitnessvertrag

Ich habe eine Frage zu einem Vertrag im Fitnessstudio.

Der Vertrag läuft über 24 Monate. Im Vertrag steht „Das Vertragsverhältnis beginnt ab 01.04.2012 und dauert 24 Monate“.
Unterzeichnet wurde der Vertrag am 07.03.2012.
Ich habe nun mehrfach gelesen, dass eine ordentliche Kündigung mit Frist von 14 Tagen möglich ist, wenn die Vertragslaufzeit länger als 24 Monate beträgt.
Es sei nicht maßgeblich wann die Leistung erbracht wird bzw. wann die erste Zahlungsperiode beginnt (01.04.12), sondern, wann der Vertrag unterzeichnet wurde (07.03.12.).

Stimmt das?

Kann ich auch jetzt (nachdem der Vertrag schon längere Zeit läuft) noch aus diesem Grund kündigen?

Wie sieht es aus, wenn ich die Kündigung mit dieser Begründung einreiche (auch mit Anlage mehrfacher Urteile, u.a. auch vom BGH, die dieses Thema betreffen) und das Fitnessstudio den Vertrag dann so auslegt, dass quasi die 24 Monate dann eben „nur“ ab 07.03.12 bis 07.03.14 gelten? Kann das Studio das einfach so machen oder ist meine Kündigung rechtens?

Wie kam den der Vertrag zustande?
Ueber Internet oder waren Sie im Studio?

Gruß
Simon

Ich war im Studio direkt - die Laufzeit und das Datum wurden handschriftlich in Lücken eingetragen.

Zwei Wochen ab Datum der Unterschrift. Die manuelle Eintragung von Laufzei
t ist vielleicht sogar ungültig.

MfG Simon

Ich war im Studio direkt - die Laufzeit und das Datum wurden
handschriftlich in Lücken eingetragen.

http://www.n-tv.de/ratgeber/Auswege-aus-dem-Fitnesss…

Kein Tag länger als zwei Jahre

Die reguläre Kündigung muss in der Regel mindestens einen Monat vor Laufzeitende vorliegen. Kündigungsfristen von mehr als drei Monaten sind aber unzulässig. Ohne Kündigung darf sich der Vertrag um höchstens ein Jahr verlängern – wenn er denn vorher auch schon so lange lief. Die Verlängerung darf nicht weiter gehen als die Grundlaufzeit. Die wiederum darf Kunden nicht länger als 24 Monate binden, das regelt § 309 des BGB.

Doch auch wer einen regulären Zwei-Jahres-Vertrag hat, kommt unter Umständen eher heraus, wenn er will. Den Grund liefert ein Urteil des Amtsgerichts Gießen (Az. 45 C 607/09). Geklagt hatte eine Frau, die im Februar einen Vertrag über 24 Monate unterschrieben hatte, Trainingsbeginn sollte aber erst im Juni sein. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das BGB, schließlich binde der Vertrag die Kundin länger als zwei Jahre. Entscheidend sei nämlich nicht, wann das Training starte, sondern wann der Vertrag unterzeichnet wurde. Die Folge: Die 24-Monats-Laufzeit ist nichtig und die Kundin darf jederzeit mit zweiwöchiger Frist kündigen. „Für die Kunden von Fitnessstudios bedeutet das, dass noch einmal die Verträge genau durchgeschaut werden müssen, um gegebenenfalls vorzeitig durch ordentliche Kündigung aus dem Vertrag heraus zu kommen“, schreibt der Rechtsanwalt Thorsten Ruppel. Wenn der Vertrag auch nur einen Tag vor Beginn der offiziellen Laufzeit abgeschlossen wurde, ist die 24-Monats-Bindung ungültig.

Kann ich mich hierauf berufen bzw. mit einer solchen Begründung kündigen?

Hallo ,
auf die BGB Begründung JA, auf die Entscheidung des AG NEIN.

Ich verstehe deine Absicht nicht! Was willst du erreichen, 23 Tage weniger bezahlen?

hallo rijos,
ich denke, dass Du aus dem Vertrag nicht eher als nach 24 Monaten aussteigen kannst. Die Studios sind schlau genug, so wie Du schon vermutest, dann eben den Vertrag ab 07.03.12 für 24 Monate laufen zu lassen.
Erfogversprechender sind da schon Gründe wie Krankheit oder berufsbedingter Umzug etc.

Grüße von Bruno

Das:Vertragsverhältnis beginnt ab 01.04.2012 und dauert 24:Monate".

sondern,

wann der Vertrag unterzeichnet wurde (07.03.12.).

Stimmt das?

M.E nicht. Da das Vertragsverhältnis am 1.4. beginnt und 24 Monate dauert, dauert es 24 Monate und keinen Tag länger. Davon zu unterscheiden ist der Umstand, dass die Bindung an den Vertrag mit Unterzeichnung anfängt.

Ok dann hoffe ich mal, dass jemand den Vertrag übernimmt.

Vielen Dank allen.

Lieber Rijos,
rechtens ist die Vereinbarung bindend.
Wenn Sie jedoch aus zwingenden Gründen diesen beendigen möchten, so empfehle ich Ihnen den Kündigungswunsch überzeugend darzulegen.
Mit freundlichem Gruss
VINZENZ
15:05 Uhr

Das Vertragsverhältnis beginnt am 1. April 2012 nicht eher, leider

Für dieses Problem gibt es ein besseres Forum: http://de.fitness.com/forum/index.php

Hallo rijos,
das stimmt!!!
Der Vertrag fängt am 01.04.2012 an und darfst 14 Tage vor Ablauf des befristeten Vertrag kündigen, wann der Vertrag unetrschrieben wurde ist nicht wichtig. ( nur die Anfangslaufzeit und das Ende !!!)

Individualabsprachen ( dein unterzeichneter Vertrag 01.04… bis 12 monate später) geht vor die gesetzliche Vertragsrichtlinie.

Also musst du dich shcon an den Vertrag halten, es sei denn, es würde etwas zu einer besonderen Härte führen, seiten deines
Vertragspartners, dann wäre es möglich vorzeitig zu kündigen.

Also Fazit: Es kommt auf eine besondere Härte in deiner Kündigungsbegründung an, ansonsten geht dein Vertrag leider bis
zum Schluß weiter.

ich hoffe ich konnte dir ein wehig helfen und wünsche dir weiterhin alles erdenklich GUTE.

Liebe Grüße von Nonne213

Ich danke euch allen für die Hilfe :smile:
Schade, dass das so nicht klappt.

Fitnessstudios haben meistens diverse monatliche Beitraege je nach Vertragslaenge. Wenn Du den Vertrag vor Ablauf kuendigst, wirst Du evtl. die Monatsbeitraege basierend auf einer kuerzeren Laufzeit zahlen muessen. In dem Falle musst Du mal ausrechnen, was Du gespart hast bei einer Vertragsunterzeichnung mit Deinem Vertrag oder was Dich eine kuerzere Laufzeit gekostet haette.
Beispiel:
Vertrag ueber 2 Jahre mit mtl. 60 Euro
oder Monatsvertrag mit mtl. 100 Euro plus 100 Euro Aufnahmegebuehr.
So aehnlich halt.
Vertragsbeginn ist wie unterzeichnet der 1. April, ich glaube nicht, dass das Datum der Unterzeichnung zaehlt, aber da weisst Du evtl. mehr.

Hallo,
ich war leider längere Zeit nicht anwesend.
Ist die Frage noch aktuell?
Gruß - Ernst