Ich habe eine Frage zu einem Vertrag im Fitnessstudio.
Der Vertrag läuft über 24 Monate. Im Vertrag steht „Das Vertragsverhältnis beginnt ab 01.04.2012 und dauert 24 Monate“.
Unterzeichnet wurde der Vertrag am 07.03.2012.
Ich habe nun mehrfach gelesen, dass eine ordentliche Kündigung mit Frist von 14 Tagen möglich ist, wenn die Vertragslaufzeit länger als 24 Monate beträgt.
Es sei nicht maßgeblich wann die Leistung erbracht wird bzw. wann die erste Zahlungsperiode beginnt (01.04.12), sondern, wann der Vertrag unterzeichnet wurde (07.03.12.).
Stimmt das?
Kann ich auch jetzt (nachdem der Vertrag schon längere Zeit läuft) noch aus diesem Grund kündigen?
Wie sieht es aus, wenn ich die Kündigung mit dieser Begründung einreiche (auch mit Anlage mehrfacher Urteile, u.a. auch vom BGH, die dieses Thema betreffen) und das Fitnessstudio den Vertrag dann so auslegt, dass quasi die 24 Monate dann eben „nur“ ab 07.03.12 bis 07.03.14 gelten? Kann das Studio das einfach so machen oder ist meine Kündigung rechtens?