Hallo,
mein ehemaliger Arbeitgeber hat für mich eine fondsgebundene Lebensversicherung (Direktversicherung) abgeschlossen. Diese Versicherung ruht zur Zeit. Da diese Anlageart zum Vermögensaufbau sowieso nicht optimal ist, und ich mit dem Rückkaufwert einen Kredit tilgen könnte, überlege ich, ob ich diese Versicherung kündigen soll.
Mit der Kündigung tritt natürlich ein Verlust ein, da die ersten Einzahlungen die Verwaltungskosten etc. kompensiert haben. Aber würde ich diesen Verlust nicht ebenso haben, wenn ich die Versicherung bis zum Laufzeitende halte?
Danke und Gruß
Ulrich
Hi
Aus sicht des Arbeitnehmers ist die Betriebliche Altersvorsorge nicht schlecht. Der Arbeitgeber hingegen kanns in die Ruinen treiben.
Der Gesetzgeber hat wiedermal geschlafen. Denn nach §1 des BetrAVG ist der Arbeitgeber dazu Verpflichtet zu sorgen, das mindestens die eingezahlten Beiträge bei Ablauf wieder Vorhanden sind, denn er hat eine zusage gemacht. D.h. die diverenz zwischen Rückkaufwert u. eingezahlten Beiträge muss dein ehemaliger Cheff aus eigener Tasche zahlen. Leider wurde bisher dieser Paragraf von den Meisten übersehen, und die auswirkungen sind noch unbekannt. Ích bin kein Anwalt und ob §1 auch bei vorzeitiger Kündigung greift, weiss ich auch nicht. Es wurde wahrscheinlich nur bislang nicht praktiziert, da manche daran gut verdient haben werden.
Vielleicht weiss jemand mehr über die Auswirkung, ansonsten sollte jemand mal einen Anwalt einschalten. Dürfte für den ersten Fall lukrativ werden 
MfG
Michael
( Bin mal gespannt was Ihr dazu meint )