Am 21.01.2011 erhielt eine Person von der Arbeitsstelle ein Schreiben, in dem die Kündigung mitgeteilt wurde. Das Beschäftigungsverhältnis endet am 30.06.2011. Die Person wurde mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freigestellt und noch vorhandene Urlaubstage wurden angerechnet.
Jetzt die Frage:
Wenn man in dieser Zeit schwanger wird, ist die Kündigung dann unwirksam und der Mutterschutz tritt ein? Die Person ist ja bis Ende Juni noch in einem Arbeitsverhältnis.
Wenn man in dieser Zeit schwanger wird, ist die Kündigung
dann unwirksam und der Mutterschutz tritt ein? Die Person ist
ja bis Ende Juni noch in einem Arbeitsverhältnis.
§ 9 Absatz 1 Satz 1 MuschG:
Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird