Hallo an alle,
nehmen wir an es wird eine Kündigung ausgesprochen, mit 3 Monaten Kündigungsfrist.
Der Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer " mit sofortiger Wirkung von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung frei . . ."
Im gekündigten Arbeitsvertrag steht unter Anderem:
" Eine Nebenbeschäftigung darf der Mitarbeiter während der Dauer des Vertragsverhältnisses nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Firma übernehmen."
Muss der AN nun 3 Monate warten, bevor er eine neue Stelle annimmt. Oder darf er dies schon ab sofort, da er ja freigestellt ist.
Der AG ist nicht willens, den AN vorzeitiog aus dem Vertrag zu entlassen. Er zahlt lieber 3 Gehälter ohne Arbeitskraft als ihn vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.
Vielen dank für die Antowrten!
LG
Jasmin