Kündigung - Freistellung

Ich wurde am 05.02.2013 gekündigt. Die Kündigung ist fristgerecht zum 05.03.2013 und beinhaltet über diesen Zeitraum eine Freistellung, welche sich aus Urlaub, Überstunden etc. zusammensetzt.
Das Gehalt kommt normalerweise zum 28. des Monats. Meine Frage ist nun, ob das Gehalt ganz normal zum 28. kommen sollte oder sich an das Kündigungsdatum zum 05.03.2013 bindet und somit zum 05.03.2013 angewiesen wird!?

Hallöchen,

als Rechtsfrage kann ich darauf nicht antworten.
Aber als Praxisfrage:

Das Gehalt kommt normalerweise zum 28. des Monats. Meine Frage ist nun, ob das Gehalt ganz normal zum 28. kommen sollte oder sich an das Kündigungsdatum zum 05.03.2013 bindet und somit zum 05.03.2013 angewiesen wird!?

Das hängt davon ab, wie es das Unternehmen üblicherweise in solchen Situationen handhabt. Wenn ein Gehalt „normalerweise“ am X. kommt, kann es trotzdem 1. zu Abweichungen kommen und 2. kann es tatsächlich sein, dass die Firma sich eine Transaktion sparen will und beides zusammen überweist. Solange man das Geld bekommt, ist es doch Schnuppe?

Aber mit der Freistellung dürfte das nichts zu tun haben.

Gruß,
Michael