Hallo in die Runde,
ich schreibe die Tage in der FH eine Prüfung im Bereich Arbeitsrecht und habe zum Thema Kündigungsfristen einige offene Fragen. Ich habe zwar die § im BGB gelesen. Allerdings hätte ich lieber genaue Tage, um keinen Fehler bei der Berechnung zu machen. Beispiel:
ich möchte zum 01.07.2011 kündigen.
wann muss die kündigung beim arbeitgeber eingehen bei einer 4 wochen frist?
ich als arbeitgeber möchte einem arbeitnehmer kündigen. die kündigung geht am 05.07.11 beim AN ein wann endet die Kfrist von 4 Wochen?
sollte der stichtag auf den 15. des montas fallen zählt der dann oder muss man dann zum ende des monats kündigen?
bei AN die zb länger als 2jahre im betrieb waren. kann man nur zum darauf folgenden monatsende kündigen?
fragen über fragen. aber mir fehlt die sicherheit. vielen dank an alle vorab für die hilfestellungen!!!
vielen dank!
grüße