kündigung frist arbeitsrecht ?!?!

Hallo in die Runde,

ich schreibe die Tage in der FH eine Prüfung im Bereich Arbeitsrecht und habe zum Thema Kündigungsfristen einige offene Fragen. Ich habe zwar die § im BGB gelesen. Allerdings hätte ich lieber genaue Tage, um keinen Fehler bei der Berechnung zu machen. Beispiel:

ich möchte zum 01.07.2011 kündigen.

wann muss die kündigung beim arbeitgeber eingehen bei einer 4 wochen frist?

ich als arbeitgeber möchte einem arbeitnehmer kündigen. die kündigung geht am 05.07.11 beim AN ein wann endet die Kfrist von 4 Wochen?

sollte der stichtag auf den 15. des montas fallen zählt der dann oder muss man dann zum ende des monats kündigen?

bei AN die zb länger als 2jahre im betrieb waren. kann man nur zum darauf folgenden monatsende kündigen?

fragen über fragen. aber mir fehlt die sicherheit. vielen dank an alle vorab für die hilfestellungen!!!

vielen dank!

grüße

Sorry, da kann/will ich nichts äußern, weil ich selber auch nur die Paragrafen lesen kann und nicht schuld sein will an einer verkorksten Prüfung. Nur soviel: Bei der Kündigung spielt auch die Betriebsgröße eine Rolle; diese 2Jahres-Regel ist mir nicht bekannt, könnte aber zumindest bei Kleinbetrieben nicht gelten. Grüße, Reinhard

Hallöchen…

Frage 1. Kündigung zum 01.07 mit einer 4 Wochen Frist muss zum 31.05.2011 beim AG eingehn.

Frage 2. Die 4 Wochen gelten immer zum Monatsende. Die Kündigung muss (glaube ich) bis zum 3. Werktag eines Monats eingehen (bin mir da aber nicht ganz sicher) das bedeutet, der 05.07.2011 ist der 3 Werktag, dann gilt die Kündigung zum 31.07.2011. Stimmt das mit den Werktagen nicht, dann bedeutet das, das die Kündigung erst zum 31.08.2011 wirksam wird.

Frage 3. verstehe ich nicht ganz…

Frage 4. weiss ich leider nicht.

Ich hoffe ich konnte zumindest ein bisschen helfen… wünsch dir viel Glück bei deiner Prüfung… VG mikmona

keineeeeeeeeeee ahnunggggggggggggggggggg

Hallo andreas-bwl,

offensichtlich musst Du zunächst die Begriffsbestimmung „Kündigung zum …“ korrigieren!

Mit „zum“ ist der letzte Tag des Arbeitsverhältnis gemeint und nicht der Tag, an dem der AN nicht mehr zur Arbeit erscheinen soll/ muß!

Insoweit bist Du mit Deinem „01. Juli 2011“ schon etwas neben der Spur, weshalb ich vermute, daß Du tatsächlich den 30. Juni 2011 meinst.

Dadei muß die Kündigung dem AN am 02. Juni 2011 (30. 06. minus 28 Tage [4 Wochen á 7 Tage]) zugehen.

Bei der am 05. 07. zugehenden Kündigung endet die 4 Wochenfrist am 02. 08.; folglich endet das Beschäftigungsverhältnis am 15. 08.!!

Dabei solltest Du unbedingt beachten, daß der Tag des Zugangs noch nicht zur Kündigungsfrist gehört, sondern erst mit dem Tag danach beginnt.

Bei dem Betriebszugehörigkeiten ab 2 Jahren muß das Verständis m. E. unstrittig sein, d. h. die Kündigung muß spätestens am Letzten des Vormonats zugegangen sein, damit das Arbeitsverhältnis zum Monatsende beendet sein kann.

Bei diesen Regelungen sind 4 Wochen gleich 28 Tage, die genau ausgezählt werden müssen.
4 Wochen sind aber keinenfalls 1 Monat, auch wenn dies im übertragenden Sinne manchmal so gemeint sein kann.

Da hilft dann vielleicht auch die reglmäßig im Arbeitsrecht angewandte Berechnung 52 Wochen/ Jahr dividiert durch 12 Monate = 4,33 Wochen/ Monat.

Ich hoffe, es hilft und wünsche ein schönes Wochenende!

Beste Grüße

maasterp

Also da wirst du bestimmt in einem einschlägigem Kommentar fündig, ich bin unterwegs und könnte dir erst in einer Woche helfen.

Gruß filine

Hallo,
ich kenne mich im Kündigungsrecht nicht gut aus.
Jeder Arbeitsvertrag ist meiner Meinung nach anders.
Ferner gibt es Unterschiede bei den einzeln IHK`s
Güße
CPL

Hallo,

es kommt darauf an, ob ein Tarifvertrag zu berücksichtigen ist. Ansonsten gelten für die Einhaltung der Frist die §§ 187 Abs. 1 i.v.m. 188 Abs. 2 oder 3 BGB.

Gruß Bukatcho

Bei Kündigung zum 01.07.2011 muß die Kündigung spätestens am 03.06.2011 vorliegen. Ein Monat sind 30 Tage oder vier Wochen!
Die Staffelung der Kündigungsfristen findest Du im Internet wenn Du als Suchbegriff gesetzliche Kündigungsfristen eingibst.
Wenn der AN am 05.07.2011 kündigt ist die Kündigung zum 01.08.2011 gültig.
Bei einem Arbeitsvertrag der zum 15. Beginnt und endet müßte es genau so sein. Bin mir aber nicht ganz sicher.
Wie gesagt. Ich bin auch nur eine geschädigte, welche sich da reingelesen und reingearbeitet hat, da die Anwälte ja immer unter sich sind, wie die Raben…
Viel Erfolg bei Deiner prüfung.
Gruß
Estella

Sorry, bin ich auch überfragt.

Zunächst gilt erst einmal die Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag bzw. dem Tarifvertrag.

Wenn dort zu den Kündigungsfristen nichts angegeben ist, so gilt BGB §622.

Die Kündigung muss so beim Arbeitgeber eingehen, dass 4 Wochen Frist zum Ende des Monats besteht (oder aber zum 15. des Folgemonats).

Geht die Kündigung am 05.07.2011 beim Arbeitgeber ein, so endet die Kündigungsfrist trotzdem nach 4 Wochen. Allerdings ist die Kündigung nur zum 15. oder Ende des Monats möglich. Somit bedeutet es hier eine Kündigung zum 15.08.2011.

Arbeitnehmer, die länger als zwei Jahre im Betrieb beschäftigt sind, haben die gleiche Kündigungsfrist. BGB §622 (2) regelt nur die Kündigungsfrist, wenn die Kündigung von Seiten des ARBEITGEBERS initiiert wird.

Kündigung zum 1.7.11: spätester Eingang der Kündigung am 2. Juni, da dieser ein Feiertag ist am 1. Juni 2011, letzter Arbeitstag ist der 30. Juni.
Kündigungseingang am 5. 7.: die Frist endet am 15.07. letzter Arbeitstag ist der 15.8.2011. Arbeitsverhältnis zwei Jahre: Kündigungseingang spätestens am 30. bzw. 31. eines Monats, letzter Arbeitstag am 30. bzw. 31. des darauffolgenden Monats.

Hallo,

die Kündigung zum 1. Juli 2011 ist nicht möglich - lediglich zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Zwar steht im § 622 BGB, dass die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt. Dies geht aber nur zum besagten zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Und vom 15. oder zum Ende eines Kalendermonats bei einer 4-Wochen-Frist dann 28 Tage zurück zählen (weil 4 Wochen gleich 28 Tage) und schon erhält man das Datum, an dem die Kündigung spätestens beim Arbeitgeber bzw. Arbeitnehmer sein muss.

Die Kündigung durch den Arbeitgeber wird zum 15. August ausgesprochen. Eben wegen vorgenannter Bedingungen.

Wenn der AN länger als 2 Jahre im Unternehmen beschäftigt ist, geht nur nur das darauf folgende Monatsende (zum Beispiel bei Kündigung am 30. Juni - Zugang beim AN -, dann zum 31. Juli).

Ausnahmen sind zu beachten, wenn ein Tarifvertrag gilt. Dann regeln sich die Kündigungsfristen danach, was dort geschrieben steht.

Hallo Andreas,
die Frage ist mir zu komplex, habe Sorge, Dir eine falsche Antwort zu geben. Viel Erfolg trotzdem!
lg.

Bin leider kein Experte sondern nur interessiert. Tut mir leid.

Hallo in die Runde,

ich schreibe die Tage in der FH eine Prüfung im Bereich
Arbeitsrecht und habe zum Thema Kündigungsfristen einige
offene Fragen. Ich habe zwar die § im BGB gelesen. Allerdings
hätte ich lieber genaue Tage, um keinen Fehler bei der
Berechnung zu machen. Beispiel:

ich möchte zum 01.07.2011 kündigen.

wann muss die kündigung beim arbeitgeber eingehen bei einer 4
wochen frist?

ich als arbeitgeber möchte einem arbeitnehmer kündigen. die
kündigung geht am 05.07.11 beim AN ein wann endet die Kfrist
von 4 Wochen?

sollte der stichtag auf den 15. des montas fallen zählt der
dann oder muss man dann zum ende des monats kündigen?

vielen dank!

grüße

Hi,

eine ähnliche Frage wurde schon bereits auf der folgenden Seite anschaulich erklährt. Bevor ich es hier wiederhole, schau in der Fachliteratur nach:

http://www.622-bgb.de/