Kündigung fristgerecht - Lohnfortzahlung?

Also, wenn jemand fristgerecht gekündigt wird und er darf nicht mehr zur Arbeit kommen weil der Chef dies so wünscht, steht ihm dann noch Gehalt zu?
Auch als 400 Euro Kraft? Und vor allem wieviel Gehalt?
Dieses haben wir am Wochenende heiß diskutiert - daher frage ich mal
einfach hier nach.
Achja, der Fall war das Mitte Oktober gekündigt (also da war auch der
letzte Arbeitstag) wurde und die
Abmeldung zum Ende November erfolgte.

Hallo,

soo schwer ist das aber nicht, wurde hier schon einige Male beantwortet.

Also, wenn jemand fristgerecht gekündigt wird und er darf
nicht mehr zur Arbeit kommen weil der Chef dies so wünscht,
steht ihm dann noch Gehalt zu?

Wenn der AN seine Arbeitskraft weiter bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses anbietet, steht ihm idR auch Vergütung zu, auch wenn der AG seine Arbeitskraft nicht abruft. Das nennt sich dann beim AG „Annahmeverzug“ gem. § 615 BGB: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html

Auch als 400 Euro Kraft?

Klar, 400€-Jobber sind ganz normale AN mit allen Rechten und Pflichten ggü. dem AG. Wie oft muß man das denn noch schreiben ?

Und vor allem wieviel Gehalt?

Die volle, für den Zeitraum vereinbarte Vergütung - was denn sonst ?

Dieses haben wir am Wochenende heiß diskutiert - daher frage
ich mal
einfach hier nach.
Achja, der Fall war das Mitte Oktober gekündigt (also da war
auch der
letzte Arbeitstag) wurde und die
Abmeldung zum Ende November erfolgte.

Spielt bei der Fragestellung keine Rolle.

&Tschüß

Wolfgang

Jedem AN, unabhänig sozilversicherungsrechtlichen Einstufung (normal SV-Pfl. oder geringf.), steht das Gehalt zu, dass er bekommen würde, wenn er gearbeitet hätte.Wenn ein AG einem AN kündigt und ihn freistellt, so hat der AG das Gehalt weiter zu zahlen.

Lohnfortzahlung gliedert sich in viele Bereiche, Urlaub, Krankeit und Freistellung. In der Kündigung müsste bei einer Freistellung daraufhingewiesen werden, unter welchen Anrechnungen (Urlaub, Überstunden etc.) die Freistellung erfolgt.

Das sind so die groben Richtlinien.