Guten Tag, ich habe folgende Frage: Ich habe mich im Ausland selbständig gemacht und kann meinem Job in Deutschland nicht mehr nachgehen. Habe im Juli zwei Wochen gearbeitet, werde aber die letzten zwei Wochen nicht mehr in der Arbeit erscheinen, da ich kündige. Bei Beendingung der Zusammenarbeit werde ich Minusstunden haben und wahrscheinlich eine fristlose Kündigung vom Chef bekommen, da ich nicht am Arbeitsplatz erschienen bin (habe ich aber schriftlich mitgeteilt,dass ich nicht zur Arbeit kommen kann). Habe ich Anspruch auf eine Lohnauszahlung für Juli und wie ist das mit den Minusstunden? Besten Dank. DJ
Hallo,
die genaue Beantwortung wäre eine nicht zulässige Rechtsberatung.
Meiner privaten Meinung nach, kann das angekündigte unerlaubte Fehlbleiben vom Arbeitsplatz mehr Konsequenzen haben, als „nur“ die fristlose Kündigung. Je nach Arbeitsplatz entsteht ja ein Schaden. Aber wie gesagt, dass geht in den juristischen Bereich, ich würde nur dazu raten, dass ordentlich abzuwickeln.
Grüßle
Hartmut D.
Hallo,
zunächst einmal musst Du als Arbeitnehmer Dich auch an die „Spielregeln“ halten. Diese sind auch gesetzlich geregelt. Ob man die einfache schriftliche Mitteilung, dass man nicht mehr zur Arbeit kommt als Kündigung betrachten kann, weiß ich so nicht. Dein AG hätte dann aber das Recht zur Kündigung, da Du Deine Pflichten mit dem Nichterscheinen verletzt hast.
Hieraus wärst Du wegen Nichterfüllung vom AG haftbar zu machen. Aber - wie gesagt - ich bin mir nicht sicher, was das formlose Schreiben als Kündigung Deinerseits angeht.
Im Falle, dass Dein AG von Dir Schadenersatz verlangt, wären das die Minusstunden, die er von Dir verlangen könnte. Würde wohl bedeuten, dass Du für Juli u. U. kein Geld bekämst. Bei uns in der Firma werden jedenfalls Minusstunden mit dem letzten Lohn verrechnet (also weniger Auszahlung) und Plusstunden zusätzlich ausgezahlt würden.
Hier hab ich mal was gegoogelt, vielleicht hilft Dir das auch noch ein bisschen:
http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbei… und
http://www.experto.de/b2b/steuern-buchfuehrung/contr…
Gruß aus Hessen,
Michaela
Zunächst einmal klärt man natürlich sein Leben ordentlich und regelt seine Angelegenheiten, besonders, wenn man so erwachsen sein will, um sich selbstständig zu machen…
Minusstunden wirst du nicht haben.
Wenn du unentschuldigt fehlst, dann bekommst du diese Zeit ohnehin nicht bezahlt. Und natürlich geht nur eines von beiden, kein Geld oder Minusstunden…
Ob du allerdings noch Geld bekommst oder nicht, hängt ein Stück weit von deinem Arbeitgeber ab.
Dein Arbeitgeber kann natürlich versuchen, Schadenersatz du dein Wegbleiben zu beziffern. Im Regelfall wird dies allerdings für den Arbeitgeber nicht ganz einfach.
Zudem dürfte er das von deinem Lohn nur bis zur Pfändungsgrenze einbehalten.
Anders herum bist du nun im Ausland selbstständig. Was würde mir da als cleverer Arbeitgeber, der einfach mal dein Gehalt einbehält, denn schon passieren?
Du müsstest vor dem zuständigen Arbeitsgericht klagen, durch deine Abwesenheit müsstest du einen Anwalt beauftragen
Der Aufwand und die Kosten, die hier einem vielleicht halben Gehalt gegenüber stehen, sind es dann sicher nicht wert…
Sorry, das hat mir leider gar nicht weitergeholfen…
Vielleicht solltest du dann andere Fragen stellen.
Auf deine gestellten Fragen ist doch wohl eine eindeutige Antwort vorhanden… Was willst du mehr? Soll ich Blumen malen, meinen Namen tanzen oder dich auf dein Erwachsen werden vorbereiten?
Gerne noch einmal für ungeübte Leser…
Q: „Habe ich Anspruch auf eine Lohnauszahlung für Juli …“
A: Ob du allerdings noch Geld bekommst oder nicht, hängt ein Stück weit von deinem Arbeitgeber ab.
Dein Arbeitgeber kann natürlich versuchen, Schadenersatz du dein Wegbleiben zu beziffern. Im Regelfall wird dies allerdings für den Arbeitgeber nicht ganz einfach.
Zudem dürfte er das von deinem Lohn nur bis zur Pfändungsgrenze einbehalten. …
E: Wonach sieht das aus? Nach einem Nein oder einem Ja? Natürlich hast du einen Anspruch, dein Arbeitgeber auch, nämlich auf Schadensersatz, sofern er diesen konkret beziffern kann.
Q: und wie ist das mit den Minusstunden? …
A: Wenn du unentschuldigt fehlst, dann bekommst du diese Zeit ohnehin nicht bezahlt. Und natürlich geht nur eines von beiden, kein Geld oder Minusstunden…
Sollte etwas für dich nicht hilfreich erscheinen, so macht es durchaus Sinn, konkret nachzufragen, gelle…
schwer zu beantworten weil zu wenig Info über das Arbeitsverhältnis besteht.
Grundsätzlich müssen Kündigungsfristen eingehalten werden. In deinem Fall könnte es sein das Dein Chef neben der fristlosen Kündigung seinerseits sogar Schadenersatz fordert und erst einmal alles einbehält. Ein entstandene Schaden lässt sich leicht konstruieren.
Ok, vielen Dank! Gruß
Entschuldigen Sie, ich habe eine lediglich eine Frage bezüglich meiner Kündigung gestellt, und nicht nachgefragt was ihrer Ansicht nach zum Erwachsen werden gehört oder ob Sie Blumen malen können. Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße. Auf Wiedersehen
Vielen Dank! Freundlcieh Grüße
sorry, das sind rechtliche Fragen die ich nicht beantworten kann.
Gruß
Wie man sich denken kann, bekommt man nur die Zeit bezahlt für die man auch was geleistet hat. Es ist zwar lobenswert das Sie bescheid gegeben haben das Sie nicht mehr zur Arbeit erscheinen, aber uninteressant und unkollegial. Sie hätten einen Aufhebungsvertrag machen können.Ich denke jeder Arbeitgeber lässt in Ausnahmesituationen mit sich reden.