kündigung fristlos ordentlich

Verstehe ich nicht, vielleicht weis es jemand:?

Eine fristlose Kündigung gilt gleichzeitig vorsorglich als ordentliche Kündigung für den nächstzulässigen Termin.

Nicht immer ist eine fristlose Kündigung vor dem Gericht haltbar. Um aber gleichzeitig anzuzeigen, dass man sich auch wirklich von dem Mitarbeiter trennen will und dabei keine Zeit verliert, kündigt man auch gleichzeitig hilfsweise fristgerecht.

Bei mir steht noch im AV unter Kündigung. Das Anstellungsverhältnis kann von beiden Seiten unbeschadet des Rechts zur fristlosen Kündigung mit einer Kündigungsfrist von min.4W zum 15. o. zum Monatsende gekündigt werden.und es wird darauf verwiesen,dass meine Betriebszugehörigkeit 18Jahre angerechnet wird.Gelten diese 4 W.Kündigungsfrist auch,wenn ich Das AV wegen einen neuen Job löse?Vielen Dank f. die Antwort