Mieter M hat etwas falsch gemacht - was ist egal.
Der Vermieter Vm hat fristlos gekündigt.
Vm hat 14 Tage Frist gesetzt um zu räumen aber
M zieht nicht aus. Er wiederspricht der Kündigung
mit Gründen die bestimmt nicht wirksam sind.
Das wäre jetzt 4 Wochen her -
M hat seine Miete weitergezahlt - kann Vm
immer noch auf Räumung klagen. Jederzeit oder ist das
nach einer gewissen Zeit nicht mehr möglich.
Auf der Kündigung stand auch „eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages ist ausgeschlossen“
Kann Vm jederzeit eine Räumungsklage beginnen oder verfällt so eine
Fristlose Kündigung irgendwann.