Mieter M hat etwas falsch gemacht - was ist egal.
Der Vermieter Vm hat fristlos gekündigt.
Vm hat 14 Tage Frist gesetzt um zu räumen aber
M zieht nicht aus. Er wiederspricht der Kündigung
mit Gründen die bestimmt nicht wirksam sind.
Das wäre jetzt 4 Wochen her -
M hat seine Miete weitergezahlt - kann Vm
immer noch auf Räumung klagen. Jederzeit oder ist das
nach einer gewissen Zeit nicht mehr möglich.
Auf der Kündigung stand auch „eine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages ist ausgeschlossen“
Kann Vm jederzeit eine Räumungsklage beginnen oder verfällt so eine
Fristlose Kündigung irgendwann.
ich finde, das ist überhaupt nicht egal. davon hängt nämlich ab, ob eine fristlose kündigung überhaupt gerechtfertigt ist.
und davon hängt wiederum ab, ob der vermieter eine räumungsklage anstrengen kann.
Einen Widerspruch gegen eine fristlose Kündigung sieht der Gesetzgeber nicht vor.
Aber ein Wohnungsmieter kann die fristlose Kündigung gegenstandslos machen, indem er sämtliche Mietrückstände zahlt > BGB § 569
Allerdings müsste der Mieter auch in diesem Falle sämtliche bis dahin entstandenen Auslagen des Vermieters (z.B. für Räumungsklage, Zahlungsklage und weiteren möglichen Kündigungsfolgeschaden) ersetzen. Von Klageeinreichung bis Klagezustellung kann es durchaus einige Wochen/Monate dauern!!!
Mit einfach „Kopf in den Sand stecken“ schadet der Mieter sich nur selbst!
Also besser schnellstens mit dem Vermieter reden, damit er gerichtliche Schritte zurückstellt, Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Vermieter schließen oder Kredit direkt bei der Bank aufnehmen, um die Folgekosten des eigenen vertragswidrigen Verhaltens möglichst gering zu halten.
da hat Michael aber so was von Recht: Der Grund für die Kündigung ist nicht egal, sondern die Basis überhaupt eine Antwort geben zu können.
Es gibt nämlich durchaus auch Gründe, die eine fristlos gekündigtes MIetverhältnis wieder „heilen“, aber dazu muss eben der Anlass der Kündigung und deren Rechtmäßigkeit erstmal bekannt sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__569.html
Den Kündigungs- Räumungsprozess hat der Vermieter auch noch nicht gewonnen. Strafbare Handlungen zu Lasten des Vermieters rechtfertigen sicherlich eine Kündigung, aber ob sie für eine fristlose reichen?
die Grenze zwischen unerlaubter Rechtsberatung dessen der diese Frage beantwortet ist sehr dünn.
Selbstverständlich kannst du der fristlosen Kündigung widersprechen, ob die Gründe einwandfrei sind ist schwebend.
Der Vermieter wird einen Anwalt einschalten, das verursacht zusätzliche Kosten, die du dann zu tragen hast.
Wenn das Amtsgericht der Räumungsklage statt gibt, hierbei werden natürlich die Gründe der fristlosen Kündigung geprüft, dann wird das Amtsgericht mit Schreiben die Räumung frühzeitig ankündigen.
Dann kannst du immer noch der Räumungsklage widersprechen, allerdings sollten deine Begründungen absichtlich falsch sein und es wird dir nachgewiesen, dann ist Schicht im Schacht!
Ich würde trotz aller Widrigkeiten das Gespräch mit dem Vermieter suchen und um eine einvernehmliche Lösung bitten, das kostet weniger und keiner bricht sich einen Zacken aus der Krone.