kündigung fristlos

Hallo,

Wenn man wegen Fehler (Abmahnung schon vorrausgesetzt)die fristlose Kündigung bekommt. Dazu habe ich paar Fragen:

Bekommt man gleich nach den ersten Tag der fristlosen Kündigung Arbeitslosengeld?
Wie hoch ist die Höhe des Arbeitslosengeldes?
Bekommt man eine Abfindung bei fristloser Kündigung?
Welche Rechte hat man bei fristloser Kündigung?
Muß bei einem Kredit/überzogenen Dispo die Bank über fristlose Kündigung informiert werden?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,

fristlose Kündigung kann nicht so einfach ausgestellt werden. Da muß schon etwas arges vorgefallen sein (Diebstahl, Bedrohung, Gewalt, etc.)
Wenn Du Abmahnungen bekommen hast, dann gilt trotzdem Kündigungsfrist.
Bei gerechtfertigter fristloser Kündigung gibt´s natürlich keine Abfindung!
Bitte SOFORT beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Du bist verpflichtet das Amt sofort zu unterrichten, sobald Du die Kündigung hast. Sonst gibt´s Sperren von bis zu 3 Monaten. Das aktuelle Arbeitslosengeld erfährst Du auch dort, ich glaub so 60% vom Netto.
Wenn Du dadurch Zahlungsschwierigkeiten hast, wäre es gut, Deinen Bankberater zu informieren, damit Du nicht in die Schufa negativ gerätst.
Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.
Marco

Hallo,

Wenn man wegen Fehler (Abmahnung schon vorrausgesetzt)die
fristlose Kündigung bekommt. Dazu habe ich paar Fragen:

Bekommt man gleich nach den ersten Tag der fristlosen
Kündigung Arbeitslosengeld?
Wie hoch ist die Höhe des Arbeitslosengeldes?
Bekommt man eine Abfindung bei fristloser Kündigung?
Welche Rechte hat man bei fristloser Kündigung?
Muß bei einem Kredit/überzogenen Dispo die Bank über fristlose
Kündigung informiert werden?

Viele Grüße

Jens

Hi Jens,
was hast Du denn angestellt, was eine fristlose Kündigung rechtfertigt? (außer meiner Sicht musst Du dagegen angehen; ansonsten bekommst Du eine Sperrfrist)

  1. kommt auf den Grund der Kündigung an. Falls Du die Kündigung akzeptierst, bekommst Du eine Sperrfrist
  2. 60 % als lediger von Deinem Duchschnittsnetto der letzten 12 Monate Deiner Tätigkeit
  3. ruf mich an oder schicke mir mehr Infos: [email protected] oder 0170-5268534 (morgen von 08:00 - 17:00 Uhr)
  4. nö!!!

Gruß
Daniel

Ebenfalls Hallo,

zu Deinen Fragen folgende Antworten:

  1. Du hast eine verhaltensbedingte Kündigung erhalten. Aus dieser resultiert im Regelfall keine sofortige Zahlung von ALG, sondern Du erfährst zunächst eine Sperre von 3 Monaten.

  2. Nein, man erhält eine Abfindung maximal dann, wenn man damit eine ggf. an eine Kündigung folgende Kündigungsschutzklage verhindern will. Durch Deine vorhergehende Abmahnung(en) und die daraus resultierende verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung ergibt sich sicher keine Abfindungszahlung.

  3. Dir steht natürlich bei einer Kündigung immer eine Kündigungsschutzklage frei. Es liegt hier aber ob der wenigen Informationen bei Dir, zu beurteilen, ob eine solche Klage Sinn macht oder nicht.

  4. Schon alleine durch die wahrscheinlich auftretende Sperrung des ALG wirst Du Kredite ggf. nicht rückzahlen können. Du tust also gut daran, proaktiv bereits die Bank zu informieren, damit es nicht zu unschönen Erlebnissen kommt.

hallo. keine ahnung

Hallo Jens,
die Höhe beträgt immer 67% vom bisherigen Gehalt,
du erhälst bei fristloser K keine Abfindung,
sofern dir keiner etwas genaues beweisen kann-kannst du gegenan gehen-müsste dafür den Grund-zumindest die Richtung- wissen, damit ich dir sagen kann, welche Rechte du hättest.
Die Bank müsstest du informieren, sofern du nicht mehr zahlen kannst-sonst wird dir das Konto gesperrt.
Mfg Anja

Hallo,

  1. Arbeitslosengeld erhält man, wen man einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellt Ausschlaggebend ist immer das Kündigungsdatum und das Datum der Antragsstellung,. Es dürfen nicht mehr als 3 Tage dazwischen liegen. Dann erhält man anstatt der Gehaltszahlung zum nächsten 30. das ALGI I oder ALG II (je nach dem).
  1. Höle bei ALG I 70 % vom Brutto, bei ALG II Höchstsatz 347 Euro für eine Person
  2. Abfindung, nur dann wenn diese in den Zusatzbedingungen des Arbeitsvertrages geregelt ist, z.B. bei Mitgliedschaft des Unternehmens in Gewerkschaft usw.
  3. Rechte: Abrbeitsverhältnis ist beendet und man darf sich einen neu Job suchen. Sollte die Kündigung ungerechtfertigt sein oder Gelder noch offen, dann ab zum Arbeitsgericht und klagen.
    5.Bank muss nicht aber kann informiert werden, wird aber nix an der Höhe des Dispops bzw. an den Zinsen für den Dispo ändern.

Für alle weiteren Einzelheiten kann der Arbeitslosenverband in ihrer Regionhelfen. Anwälte stehen ihnen da kostenfrei zur Verfügung und die ehrenamtlichen Mitarbeiter beraten sie sehr kompetent.

Viel Glück bei der Jobsuchen, es geht immer weiter
MK

Wenn man wegen Fehler (Abmahnung schon vorrausgesetzt)die
fristlose Kündigung bekommt. Dazu habe ich paar Fragen:

Bekommt man gleich nach den ersten Tag der fristlosen
Kündigung Arbeitslosengeld?
Wie hoch ist die Höhe des Arbeitslosengeldes?
Bekommt man eine Abfindung bei fristloser Kündigung?
Welche Rechte hat man bei fristloser Kündigung?
Muß bei einem Kredit/überzogenen Dispo die Bank über fristlose
Kündigung informiert werden?

Viele Grüße

Jens

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Die fristlose Kündigung wurde mir momentan nur angedroht, wenn ich aufgrund meiner Abmahnung die selben Fehler nochmals mache.
Das heißt, ich habe Fehler gemacht bei der Arbeitserfassung(was vergessen, was falsch erfasst).
So das lt. Vorgesetzte, ein Schaden entstehen könnte.
Was ist aber der Unterschied zur verhaltensbedingt Kündigung?

Viele Grüße

Jens

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Die fristlose Kündigung wurde mir momentan nur angedroht, wenn ich aufgrund meiner Abmahnung die selben Fehler nochmals mache.
Das heißt, ich habe Fehler gemacht bei der Arbeitserfassung(was vergessen, was falsch erfasst).
So das lt. Vorgesetzte, ein Schaden entstehen könnte.
Was ist aber der Unterschied zur verhaltensbedingt Kündigung?

Viele Grüße

Jens
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Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Die fristlose Kündigung wurde mir momentan nur angedroht, wenn ich aufgrund meiner Abmahnung die selben Fehler nochmals mache.
Das heißt, ich habe Fehler gemacht bei der Arbeitserfassung(was vergessen, was falsch erfasst).
So das lt. Vorgesetzte, ein Schaden entstehen könnte.
Was ist aber der Unterschied zur verhaltensbedingt Kündigung?

Viele Grüße

Jens

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Die fristlose Kündigung wurde mir momentan nur angedroht, wenn ich aufgrund meiner Abmahnung die selben Fehler nochmals mache.
Das heißt, ich habe Fehler gemacht bei der Arbeitserfassung(was vergessen, was falsch erfasst).
So das lt. Vorgesetzte, ein Schaden entstehen könnte.
Was ist aber der Unterschied zur verhaltensbedingt Kündigung?

Viele Grüße

Jens

Hallo,
es kann hier zu einer Änderungskündigung kommen, wo nochmals ein Problehalbjahr festgelegt wird, in dem keine solchen gravierenden Fehler auftreten.

Also an die Hosenträger ziehen und keine Fehler mehr machen.

LG
MK

vielen Dank für die Antwort.
Die fristlose Kündigung wurde mir momentan nur angedroht, wenn
ich aufgrund meiner Abmahnung die selben Fehler nochmals
mache.
Das heißt, ich habe Fehler gemacht bei der
Arbeitserfassung(was vergessen, was falsch erfasst).
So das lt. Vorgesetzte, ein Schaden entstehen könnte.
Was ist aber der Unterschied zur verhaltensbedingt Kündigung?

Viele Grüße

Jens

Hallo Jens,

das sagt mir jetzt nichts, es gibt noch die Betriebsbedingte Kündigung, wenn nicht genug Arbeit da ist, da wäre eine Abfindung drin. Oder sie wollen Dir kündigen, wissen aber nicht wie, weil kein Grund vorliegt, dann wird gerne ein Aufhebungsvertrag vorgelegt. Was aber schlecht für Dich sein kann, weil das Arbeitsamt eine dreimonatige Sperre verhängt, weil Du zugestimmt hast. Allenfalls du bekämst sovie Abfindung, dass sich´s rentiert.
Marco

Dann bin ich beruhigt, dass dir das noch erspart ist. Eine betriebsbedingte Kündigung geht von Seiten der Firma aus. Die Firma schließt Teile des Unternehmens und dein Arbeitsplatz wird überflüssig. Dann gibt es noch die personenbedingte Kündigung. Hier geht es dann um hohe Krankenquote oder um mangelnde Eignung innerhalb der Firma. Und dann eben die verhaltensbedingte Kündigung, die auch zur fristlosen Kündigung führen kann. Ihr geht normalerweise Abmahnungen voran. Ich gehe mal davon aus, dass du eine Abmahnung aufgrund Nichteinhaltung von Arbeitsanweisungen erhalten hast. Es stellt sich natürlich beim Erhalt einer solchen Abmahnung die Frage, ob du überhaupt ausreichend eingearbeitet warst, dass du den Fehler hättest vermeiden können. Wenn nicht, dann empfehle ich eine Gegendarstellung zur Abmahnung. Das hilft nicht unbedingt gegen die Abmahnung, aber sollte es einmal zu einer Kündigungsschutzklage kommen, so ist wenigstens auch etwas von dir in deiner Personalakte.

Hallo Jens,

Eine verhaltensbedingte Kündigung ist gerechtfertigt, wenn sich Arbeitnehmer in der Regel nach Erhalt einschlägiger Abmahnungen weiterhin arbeitsvertragswidrig verhält -wiederholungstäter quasi. Dabei wird allerdings nach den Jahren der Betriebszugehörigkeit abgewogen, d.h. wenn du 20 Jh im Unternehmen bist und die ohne Auffälligkeiten wie Abmahnung und ähnlichem von statten gegangen sind, wird dies mit angerechnet.
Fristlose Kündigung braucht wichtige Gründe wie Arbeitsverweigerung/sexuelle Belästigung/Straftat/etc.
Der Unterschied zur normalen Kündigung ist, dass du bei fristloser keine Abfindung bekommst.
Bei dir würde dann eher die verhaltensbedingte Kündigung in Frage kommen-nicht aber fristlos.(Hoffe natürlich keines der beiden für dich =))

MfG Anja