Kündigung für Gewerberäume

Hallo !
Der vermieter Hr.X hat mit Mieter Hr.Y am 1.12.2000 einen unbefristeten Gewerbemietvertrag abgeschlossen der Vermieter Hr.X möchte den Vertrag jetzt kündigen, wie ist die Kündigungsfrist?
wegen Eigennutzung.

vG

Hallo,

soweit nichts anderes vereinbart wurde gilt § 580a Abs.2 BGB:

Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.

Gruß

Joschi

Guten Tag,

im MV steht innerhalb der gesetzlichen Fristen nach §565 ABS.1a BGB

vG

im MV steht innerhalb der gesetzlichen Fristen nach §565
ABS.1a BGB

das war die bis zum 31.08.2001 geltende Fassung mit gleichem Inhalt:

(1a) Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres zulässig.

http://dejure.org/gesetze/0BGB010901/565.html