Hallo,
einem Mieter wird vom Vermieter die Garage gekündigt, da er sich ein größeres Auto kaufen will und dieses wohl nicht mehr in seine eigene Garage passt.
Nun stellt sich der Mieter darauf ein und kauft sich eine eigene Garage.
Ca. 2 Monate später fällt dem Vermieter plötzlich ein, dass er die vermietete Garage doch nicht braucht und teilt dieses dem Mieter mit.
Kann er das nach Belieben machen oder ist eine Garagenkündigung nich als verbindlicher Vertrag anzusehen?
Hallo!
Machen kann er das im Sinne von, dem Mieter anbieten, der Garagenmietvertrag soll weiterlaufen und gilt als nicht gekündigt.
Als Angebot, Vermieter weiß ja nichts davon, ob Mieter sich inzwischen anders beholfen hat.
Willigt Mieter ein, alles OK und so wie früher. Die 2 Monate Garagenmiete muss man natürlich nicht nachzahlen !
Wenn nicht, dann ist die Garage gekündigt und Vermieter darf sich um Neuvermietung an andere kümmern.
MfG
duck313
Hallo @sonnabend,
für Garagen gibt es keinen besonderen Kündigungsschutz.
Das gilt natürlich für beide Seiten.
Mfg.
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Es geht ja darum, dass der Mieter die Kündigung der Garage hingenommen hat ( Eingang der Kündigung 23.09.13), die Lage zwischen beiden Parteien aber sehr gespannt ist (aus anderen Gründen) und kein Gespräch seitens des Vermieters gewünscht wird.
Der Mieter hatte sich auf die Kündigung eingestellt und eine andere Garage gekauft.
Kann der Vermieter nach Belieben kündigen, dann widerrufen u.s.w.?
tja…
…das war eine richtige Antwort. Jetzt brauchen wir nur noch die dazu passende Frage.
Gruß
Testare_
ja, kann er; der Mieter muss ja den neuen Vertrag nicht unterschreiben bzw. den alten weiterlaufen lassen;
Nein, kann er nicht.
mfG
duck313
Das:
ja, kann er;
ist aber nun das Gegenteil von:
der Mieter muss ja den neuen Vertrag nicht
unterschreiben bzw. den alten weiterlaufen lassen;
Was also gilt denn nun Deiner Meinung nach? Kann der Vermieter eine Kündigung zurückziehen oder nicht? Und was wären Deiner Meinung nach die Auswirkungen davon?