Kündigung Garagenmietverhältnis

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage und vielleicht weiß jemand von Euch eine Antwort.

Ich hab vor knapp zwei Jahren einer „Freundin“ eine Garage vermietet. Sie hat diese Garage in Vertratung einer Erbengemeinschaft angemietet um ein Auto unterzustellen.
Jetzt hat sie/ die Erbengemeinschaft noch immer nicht bezahlt und ich werde jetzt das Mietverhätlnis kündigen.
Meine Frage dreht sich allerding um das Auto, dass in der Garage steht. Ich will es raus haben, weil ich den Platz für andere Fahrzeuge brauche.
Kann ich das Auto einfach auf die Straße stellen? Oder es abschleppen lassen?
Ich will keine weiteren Kosten damit haben. Einfach nur das Auto los und wieder Platz in der Garage.
Was kann ich also tun???

Lg

Hallo Tigerfink,

sorry, da kann ich Dir echt nicht helfen. Wende Dich an einen Experten.

LG

Hallo,

leider kann ich Dir da nicht helfen. Die Frage ist sehr komplex. Die einfachste Lösung wäre die Freundin anrufen und mit ihr sprechen.

LG Andreas Karthan

Haben Sie denn einen Mietvertrag abgeschlossen? Dort steht drin, was man unternehmen kann, wenn die Miete nicht bezahlt wird, normal ist, fristlose Kündigung nach Rückstand der Miete von 3 Monaten. Wie ich aus Ihrem Schreiben ersehen kann, wurde die Miete während der 2 Jahre nach Anmietung nicht bezahlt. Bei einer fristlosen Kündigung muss der Mieter sofort ausziehen und ich denke, das gilt auch für einen Garage. Wenn der Mieter das nicht tut, denke ich, dann stünde dem Abschleppdienst nichts mehr im Wege. Der wird dann allerdings erst einmal das Geld für das Abschleppen von Ihnen verlangen. Sie müssten es dann von dem Schuldigen verlangen notfalls einklagen.

Herta

Hallo,
Auto abschleppen, oder aus der Garage befördern geht nicht. Das geht nur auf richterlichen Beschluss (Zwangsräumung durch Gerichtsvollzieher). Am besten einen Anwalt um Rat fragen.
Gruß
Udo