Kündigung - gegenseitiges Einverständnis

Hallo zusammen,

ich hätte da nochmal ne Frage: Es ist mir in der Vergangenheit (sowohl aus eigener Erfahrung als auch aus den Erzählungen anderer Leute) immer wieder aufgefallen, daß es für Firmen wichtig zu sein scheint, daß Arbeitsverhältnisse einvernehmlich gelöst werden. Das alles auf den „normalen“ Fall bezogen, also daß entweder der Mitarbeiter aus persönlichen Gründen kündigt oder auch daß die Firma aus internen Gründen entlässt - also nicht der Fall, daß jemand mit der Kaffeekasse durchgebrannt ist und nun fristlos entlassen wird. Macht es für die Firmen da irgeneinen Unterschied ob es ne Kündigung oder eine Auflösung in gegenseitigem Einverständnis gibt? Wie gesagt, ich hab den Eindruck, daß zweiteres von Firmenseite heftig bevorzugt wird, hab aber keine Ahnung warum.

Ratlose Grüße

Petzi

Hallo Petzi,

ich vermute mal (hab nicht wirklich Ahnung), dass das mit dem Image zusammenhängt.

Ich glaube, dass keine Firma gerne zugibt, dass Mitarbeiter kündigen. Dies bedeutet ja im Zweifelsfall, dass sich der Mitarbeiter nicht mehr wohl fühlt in der Firma. Also ist es leichter, zu sagen, dass man selber auch mit dem Mitarbeiter nicht mehr so einverstanden war. Und so wird m.E. das Arbeitszeugnis dann auch von Außenstehenden gewertet.

Desweiteren ist es leichter, die Stelle wieder neu zu besetzen. Schriebe man betriebsbedingte Kündigung ins zeugnis, könnte es Schwierigkeiten geben, dieselbe Stelle sofort wieder neu zu besetzen.

Nur so ein paar Gedanken eines Laien.

Viele grüße
alexandra

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Hallo

Es ist mir in der Vergangenheit
immer wieder aufgefallen, daß es für Firmen
wichtig zu sein scheint, daß Arbeitsverhältnisse
einvernehmlich gelöst werden.
Macht es für die Firmen da irgeneinen
Unterschied ob es ne Kündigung oder eine Auflösung in
gegenseitigem Einverständnis gibt? Wie gesagt, ich hab den
Eindruck, daß zweiteres von Firmenseite heftig bevorzugt wird,
hab aber keine Ahnung warum.

Das liegt daran, daß eine einvernehmliche Beendigung des AV bedeutet, daß keine Kündigungsschutzklage eingereicht wird. In den meisten Fällen handelt es sich also bei dieser „Aufhebungsvertragswut“ um eine schlichte finanzielle Überlegung, also ein Kuhhandel. Einen AN aus dem AV herauszukaufen ist meist weitaus leichter und erheblich billiger als einen Küschutzprozess zu gewinnen. Ein AN sollte bei den „Verhandlungen“ aber immer die Sperre und/oder Ruhezeit beim Bezug des ALG im Auge behalten.

Gruß,
LeoLo