Nach fristgerechter Kündigung, bekommt AN nicht das zustehende offene Gehalt gezahlt. Was für eine Frist kann man für die Anmahnung des offenen Gehaltes angeben? Zahltag ist bereit 7 Tage überschritten.
Verzug liegt bereits jetzt vor
Was für eine Frist kann man für die
Anmahnung des offenen Gehaltes angeben?
Jede beliebige Frist ist möglich.
Man muss nicht mahnen - der Arbeitgeber würde sich bereits jetzt im Verzug befinden, da die Zahlung nun mal vor 7 Tagen fällig gewesen ist.
Ob eine Mahnung etwas brächte, hinge vom Charakter des ehemaligen Arbeitgebers ab.
Ich würde einmal anrufen, eine Frist von 3 Werktagen bis zum Geldeingang setzen und danach sofort den gerichtlichen Weg bestreiten.
Ob ich da nun einfach nur einen Mahnbescheid bewirken würde oder aber den Weg über einen „normalen“ Arbeitsrechtsprozess, hinge davon ab, wie gut ich mit dem ehemaligen AG zurecht kam, und ob ich ihm noch anders ans Bein piseln könnte…
Ebenfalls grußlos
Guido
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…