Kündigung gem. 573 a Abs 1 oder Eigenbedarf?

Hallo,
Folgender Fall:
Ein Haus mit zwei Wohnungen steht günstig zum Verkauf (50 und 70 m²). Die kleinere Wohnung ist von einer Rentnerin R (etwa 65jährig) bewohnt. Sie hat einen unbefristeten Mietvertrag seit den 80er Jahren. Ihre Wohnung liegt im Erdgeschoß.
Kaufinteressent K (35 J.) möchte das Haus kaufen, sanieren, die zwei getrennten Wohnungen zu einer zusammenfassen und mit seiner Frau bewohnen. Kinder sind (noch) nicht vorhanden. K und Frau wohnen derzeit zur Miete auf 72 m². Beide haben vom neuen Haus aus keinen kürzeren Arbeitsweg.

Möglichkeiten:
Nach Kauf

  1. Kündigung wg. Eigenbedarf? oder
  2. In die obere Wohnung einziehen und ordentliche Kündigung nach $ 573 a Abs. 1 ?

Fragen:
Wie kann so etwas dauern?
Welche Risiken gehen K und Frau ein?
Gibt es weitere Möglichkeiten?
Ist eine Kündigung durch den Vermieter wirklich aussichtsreicher, wenn er keine andere Wohnung mehr zur Verfügung hat - also selbst in dem Zweifamilienhaus wohnt?

Hallo,
Folgender Fall:
Ein Haus mit zwei Wohnungen steht günstig zum Verkauf (50 und
70 m²). Die kleinere Wohnung ist von einer Rentnerin R (etwa
65jährig) bewohnt. Sie hat einen unbefristeten Mietvertrag
seit den 80er Jahren. Ihre Wohnung liegt im Erdgeschoß.
Kaufinteressent K (35 J.) möchte das Haus kaufen, sanieren,
die zwei getrennten Wohnungen zu einer zusammenfassen und mit
seiner Frau bewohnen. Kinder sind (noch) nicht vorhanden. K
und Frau wohnen derzeit zur Miete auf 72 m². Beide haben vom
neuen Haus aus keinen kürzeren Arbeitsweg.

Möglichkeiten:
Nach Kauf

  1. Kündigung wg. Eigenbedarf? oder

Ist möglich, es gilt die Kündigungszeit des Mietvertrags.

Wolfgang D.