Wie sieht das bei einer Scheidung aus, wenn es eine gemeinsame Rechtschutzversicherung gibt?
X hat gekündigt, die Kündigungsfrist beträgt allerdings 2 Jahre, sie müsste also dieses Jahr noch mal zahlen (angenommen, X bekommt HarzIV und diese Versicherung ist sauteuer).
Der Noch-Gatte Y ist mitversichert (Scheidung läuft).
Der Versicherungsvertreter „wollte sich melden“, gucken ob es einen anderen Tarif gibt - die „Bosse“ bestehen auf den 2 Jahren.
Gibt es bei Scheidung (zählt 16 Monate getrennt lebend auch schon?) ein extra Kündigungsrecht? Muss X für Y zahlen, obwohl er nicht mehr zur Familie gehört?
wenn die Kündigung vertraglich nicht anders möglich ist, wird man wohl die 2 Jahre noch zahlen müssen. Es sei denn der Versicherer läßt sich aus Kulanz auf einen früheren Termin ein. Ich würde die finanzielle Situation direkt mit dem Versicherer besprechen. Manche Vermittler sehen vor allem ihre jährliche Provision.
Die Höhe des Versicherungsentgeltes ist normalerweise unabhängig von einer mitversicherten Person. Die mitversicherte Person kann man jederzeit löschen lassen. Einfach schriftlich dem Versicherer mitteilen, das Y nicht mehr mit versichert werden soll. In meiner Versicherung macht es preislich keinen Unterschied, ob noch eine Person mit versichert ist, oder nicht, frag doch bei Deinem Versicherer mal nach.
X hat gekündigt, die Kündigungsfrist beträgt allerdings 2 Jahre,
Das gibt es nicht. Seot diesem jahr können Verträge, die drei jahre alt sind zur nächsten Hauptfälligkeit gekündigt werden. Also Kündigungszeitpunkt noch einmal hinterfragen.
Gibt es bei Scheidung (zählt 16 Monate getrennt lebend auch
schon?) ein extra Kündigungsrecht?
Nein, wieso ? Die Scheidung beendet doch kein versichertes Risiko.
Muss X für Y zahlen, obwohl er nicht mehr zur Familie gehört?
Der Versicherungsnehmer muß zahlen. War Y mitversicherter Angehöriger, muß er für die Prämie nicht geradestehen.
ich habe das anders verstanden, wenn ein Dreijahresvertrag besteht, der gerade ein Jahr läuft, kann der Vertrag erst in zwei Jahren gekündigt werden, oder liege ich da falsch?
ich habe das anders verstanden, wenn ein Dreijahresvertrag
besteht, der gerade ein Jahr läuft, kann der Vertrag erst in
zwei Jahren gekündigt werden, oder liege ich da falsch?
Du liegst völlig richtig, aber es ist ein Unterschied, ob eine Kündigungsfrist zwei Jahre beträgt oder ob ein Vertrag in zwei Jahren gekündigt werden kann. Eine Kündigungsfrist von zwei Jahren gibt es im Versicherungsbereich nicht.
Das OP könnte auch so verstanden werden, als ob vor drei Jahren ein 5-Jahresvertrag abgeschlossen wurde (war damals üblich). Wegen dieser Mögllicckiet habe ich auf das neue VVG hingewiesen.
deshalb schrieb ich ja normalerweise, weil es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich sein kann. Unsere RS kostet so oder so gleichviel, bei der Vorversicherung war es auch so.
… mir ist keine RS-versicherung beannt die keinen Singel-oder Senioren Tarif anbietet.
Aber - der Auschliesslichkeits(?)-Vertreter soll sich mal bewegen auch auf die Gefahr hin dass er von seiner Abschlußprovision wieder einen Teil Geld zurückzahlen muß. Oder bist Du zu ihm und nicht zu einem Makler weil das so ein netter Kerl ist den Du vom Kegeln kennst?
Dann lass alles wie es ist.
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es handelt sich bei uns um landwirtschaftliche RS-Versicherungen, da gibt es keine Single oder Seniorentarife. Mit eingeschlossen sind in dieser Versicherung auch Altenteiler, nachdem unser Altenteiler verstorben war wurde er aus dem Vertrag genommen, der Preis blieb gleich.