Kündigung Generali Rentenversicherung

Hallo zusammen,

muss o.g. Rentenversicherung kündigen.

Jetzt steht in der Wertmitteilung vom 12/2011, dass sich die gesamte Rückkaufleistung zum 01.12.2011 auf 6098,97€ belief.

Allerdings steht dann noch:

Falls Sie - soweit zulässig - die Versicherung vor dem Beginn der Abrufphase kündigen, erhalten Sie den Rückkaufwert.

Was meinen die mit „soweit zulässig?“

Der Rückkaufwert beläuft sich dann ja auf den o.g. Betrag plus die Leistungen die ich bis dato in diesem Jahr noch geleistet habe, oder?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

LG Jenni

Hallo Jenni,

Ich bin ehrenamtlich Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund und deshalb nur für die gesetzliche Renten zuständig. Zu Deiner Frage kann ich leider nichts sagen. Wie wärs, wenn Du dorthin einfach schreibst und fragst. Schriftlich ist immer das beste.

Schöne Grüße
Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448

Hallo zusammen,

muss o.g. Rentenversicherung kündigen.

Jetzt steht in der Wertmitteilung vom 12/2011, dass sich die gesamte Rückkaufleistung zum 01.12.2011 auf 6098,97€ belief.

Allerdings steht dann noch:

Falls Sie - soweit zulässig - die Versicherung vor dem Beginn der Abrufphase kündigen, erhalten Sie den Rückkaufwert.

Was meinen die mit „soweit zulässig?“

Der Rückkaufwert beläuft sich dann ja auf den o.g. Betrag plus die Leistungen die ich bis dato in diesem Jahr noch geleistet habe, oder?

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

LG Jenni

Hi,

soweit zulässig heisst lediglich, dass es sich um eine Rentenversicherungs handeln muss, die gekündigt werden kann, also nicht um eine Basisrente die nur beitragsfrei gestellt üwerden kann.

Der Rückkaufswert sind die angegebenen 6000 nochwas plus deine Beiträge bis zum Kündigungszeitpunkt zuzüglich etwaiger bis dahin noch gutgeschriebenen Überschussanteile.

Viele Grüße

Ralf

Hallo Jenni,

bei solchen Sachen am besten immer die Versicherung anrufen. Am besten in der Hauptverwaltung oder bei der Hotline. Die können solche Fragen immer ganz schnell beantworten. Ich denke, dass ich für alle hier spreche, dass solche Fragen andauernd hier in diesem Forum gestellt werden, die mit einem Telefonat mit der Versicherung sofort geklärt werden können. Uns nimmt es einfach nur Arbeitszeit weg, obwohl hier kein Profi gefragt ist. Das ist gar nicht böse gemeint und ich beantworte solche Fragen auch gerne, aber in letzter Zeit bekomme fast nur noch Fragen, die ein Laie selbst mit der Versicherung erörtern kann.

Ich kann nur mutmaßen, dass „soweit zulässig“ sich auf die Versicherungsbedingungen bezieht. Es gibt Rentenversicherungen, die nicht vor Ablauf der Abrufphase, also in der Ansparphase" gekündigt werden können. Z.B. diverse alte Verträge, aber auch Rürup-Rentenversicherung und teilweise auch Riesterverträge. Die Zuschüsse vom Staat erhält man bei vorzeitiger Kündigung nicht. Sonst wird es den Rückkaufswert geben, der angegeben ist. Wie viel von den eingezahlten Beiträgen nach dem 1.12.2011 ausgezahlt werden weiß nur die Versicherung, aber es werden vermutlich ca. 90% sein schätze ich.
Gruß
Dennis

Hallo Jenni,
dabei kann ich dir leider nicht helfen, da es eine private Versicherung ist und ich weder den Vertrag, noch die Allgem. Geschäftsbedingungen kenne. Ich bin ausschließlich im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung tätig. Sorry.
Gruß Bernd

Hallo Jenni,

„soweit zulässig“ bedeutet nur, dass es evtl. in den Vers.-Bedingungen Vereinbarungen gibt, die vorsehen, wann und unter welchen Bedingungen gekündigt werden kann.

Die Höhe des Rückkaufswertes (RKW) ist nicht zwingend die Summe der letzten Mitteilung plus seither eingezahlte Beiträge. Einzig sinnhafte Lösung: frage bei deinem Versicherer nach, wie hoch der RKW zum Kündigungstermin ist.

Alle ggf. weiteren Fragen klärst du am besten mit dem Vermittler / Betreuer des Vertrag. Dafür ist der da und der kennt auch die konkreten Vertragsbedingungen.
Für mich würde so etwas völlig selbstversändlich dazugehören.

VG Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,

ich würde bei der Versicherung anrufen und fragen wie hoch die Auszahlung zum nächsten Termin ist und mir das dann in schriftlicher Form zuschicken lassen.
Gruß
Franjo

Hallo Jennifer kuntz26,

„soweit zulässig“, da kann ich mir nur vorstellen, dass der Versicherer damit das erste Versicherungsjahr ansprechen will. Ansonsten besteht bei einer privaten Rentenversicherung nur eine Kündigungsfrist von einem Monat. Heute und morgen könnten Sie noch zum 01.09.2012 kündigen. Der Rückkaufswert, wird der genannte Beitrag, plus die Beiträge von diesem Jahr, minus die Kosten von diesem Jahr sein.

Sollte es Probleme bei der Kündigung geben, ich helfe Ihnen gerne weiter.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

LG Jenni

Hallo,

vielmals Danke für die sehr gute Antwort und die noch zusätzlich angebotene Hilfestellung.

Hatte schon bei der Versicherung angerufen. Die waren natürlich nicht begeistert, dass ich kündigen will. Eine Antwort über den Rückkaufwert wollte mir keiner nennen. Einzig, dass es keinen Sinn macht zu kündigen… Mein zuständiger Versicherungsberater ist im Urlaub. Er würde sich dann in 3 Wochen bei mir melden…

Werde dann gleich mal die Kündigung verfassen. Per E-Mail ist ja ok., oder?

Einen schönen Abend noch.

LG Jenni

Guten Tag,

soweit zulässig: es gibt Vertragsformen, die eine Kündigung nicht zulassen (Basisversorgung). Weiter kann eine Abtretung (z.B. bei einer Bank) die Kündigung hemmen.

Rückkaufswert: Die in diesem Jahr eingezahlten Beiträge abzüglich Kosten erhöhen den Rückkaufswert. Also nicht die Brutto eingezahlten Beiträge.

Grüße
Esser

Hallo Jennifer.kuntz26,

per eMail ist die Kündigung nicht rechtskräftig. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und mit Ihrer Unterschrift versehen sein. Per Fax würde gehen oder per Brief. Suchen Sie sich einen guten Versicherungsmakler, der erledigt solche Sachen für Sie und berät sie unabhängig. Dann brauchen Sie sich nicht mehr mit „Versicherungen“ rumschlagen, das wird über einen Maklerauftrag von Ihnen fern gehalten und Si ebrauchen nur noch alles telefonisch, persönlich oder per eMail absprechen. Ich mache seit Jahren nichts anderes, meine Mandanten sind alle zufrieden.

Schicken Sie gleich mit der Kündigung den Originalversicherungsschein mit zurück, da dieser mit zurück verlangt wird, bevor eine Auszahlung erfolgt.

Bei weiteren Fragen kontaktieren sich mich gerne wieder.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo Jenni, ich bin nur Spezialist für die gesetzl. Rentenversicherung.
in Ihrer Frage kenn ich mich kaum aus.
Nur: Man kann solche Versicherungen auch beitragsfrei stellen- ohne gleich zu kündigen. Und: sie wollen gesetzlich etwas ändern, daß Versicherungen bzgl. Rückkaufswert mehr hergeben müssen. ob es sich lohnt zu warten etc. kann ich nicht beurteilen.
Gruß
Marot

Hallo

das ist ein allg Hinweis, denn nicht jeder Vertrag ist vorzeitig kündbar.

gruß www.tuerk-versicherungen.de

Hallo,

das kann Ihnen nur die Vers. beantworten…
einfach mal anrufen und nachfragen…!!

Hallo
So wuerde ich das auch sehen Viele Gruesse

Liebe Jenni,

ein Rückkaufswert entsteht aus einer komplizierten mathematischen Berechnung und ist nicht gleichzusetzen mit den bisher eingezahlten Beiträgen. Bitte bedenken Sie, dass gerade Lebens- und Rentenversicherungen sehr hohe Kosten haben, die von Ihren Beiträgen abgezogen werden. Daher ist der Rückkaufswert in den meisten Fällen viel geringer als Ihre Einzahlungen. Teilweise ist erst nach über 20 Jahren wieder so viel Geld in der Police angespart wie bis dato eingezahlt wurde.

„Soweit zulässig“ ist m.E. ein allgemeingültiger Einschub, der Ihre Versicherung nicht betreffen muss. Das heißt, es gibt Verträge und Umstände, in denen ein Rückkauf nicht zulässig ist. Beispielsweise wenn das Versicherungsunternehmen zahlungsunfähig ist, kann es passieren, dass Sie den Vertrag nicht kündigen können, jedoch weiterhin Prämien bezahlen müssen.

Übrigens können Sie den tatsächlichen Wert Ihrer Police mit Hilfe eines kostenfreien Online-Rechners ausrechnen:
http://www.rueckkaufswertrechner.de/rueckkaufswertre…

Mit besten Grüßen
proConcept AG