Hallo zusammen,
muss o.g. Rentenversicherung kündigen.
Jetzt steht in der Wertmitteilung vom 12/2011, dass sich die gesamte Rückkaufleistung zum 01.12.2011 auf 6098,97€ belief.
Allerdings steht dann noch:
Falls Sie - soweit zulässig - die Versicherung vor dem Beginn der Abrufphase kündigen, erhalten Sie den Rückkaufwert.
Was meinen die mit „soweit zulässig?“
Der Rückkaufwert beläuft sich dann ja auf den o.g. Betrag plus die Leistungen die ich bis dato in diesem Jahr noch geleistet habe, oder?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG Jenni