Hallo zusammen.
Folgende Frage(n):
Einem Arbeitnehmer wird nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
(davon 3 Monate Probezeit) gekündigt, mit folgender Begründung:
„… Hauptgrund ist die Unzuverlässigkeit und mangelhafte
Selbstorganisation ihrer Aufgaben sowie die offenbar nicht
verstandene zielorientierte Ausrichtung Ihrer Arbeit …“ Die
Kündigung an sich ist für mich schon ziemlich unverständlich, da
2 Monate davor die Probezeit endete und man mit dem AN voll
zufrieden war und ihn ja auch nach Ablauf der Probezeit
übernommen hat. Es handelte sich um eine Halbtagsstelle, zusammen mit
einer weiteren Kollegin, die ebenfalls halbtags angestellt war
und der inzwischen auch gekündigt wurde. Inzwischen hat die Firma bereits
neu inseriert und ist auf der Suche nach „Ersatz“ für diese beiden Halbtagsstellen.
Wie sollte man vorgehen? Hat ein Gang vor das Arbeitsgericht Aussicht auf Erfolg ?
Eine zusätzlich Sache:
Der AN hat ein Hotelzimmer i. A. der Firma für einen Mitarbeiter gebucht. Um dieses Zimmer zu stornieren, gab es
einen Termin, zu dem die Buchung kostenlos rückgängig gemacht
werden kann. Der AN hat diesen Termin handschriftlich im Tischkalender
vermerkt und dies auch seiner Kollegin mitgeteilt. Zu dem
besagten Termin war der AN im Urlaub und die Kollegin hatte
verpasst, das Zimmer zu stornieren. Das Hotel verlangt nun das
Geld (ca. 220 €) für das Zimmer. Dieses Geld will der AG nun vom letzten Gehalt des AN einbehalten mit der Begründung, er
habe die Aufgabe gehabt, das Zimmer zu stornieren und dies verpasst. Ist denn sowas
überhaupt rechtens? Benötigt man nicht sowas wie einen Titel, um
Teile des Gehaltes einfach einzubehalten?
Für Antworten schonmal vielen Dank im voraus.
(PS: Sorry, für den langen Text, aber ich wollte so ausführlich
wie möglich beschreiben)