Kündigung gerecht? Zurückbehalten von Gehalt?

Hallo zusammen.

Folgende Frage(n):

Einem Arbeitnehmer wird nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
(davon 3 Monate Probezeit) gekündigt, mit folgender Begründung:
„… Hauptgrund ist die Unzuverlässigkeit und mangelhafte
Selbstorganisation ihrer Aufgaben sowie die offenbar nicht
verstandene zielorientierte Ausrichtung Ihrer Arbeit …“ Die
Kündigung an sich ist für mich schon ziemlich unverständlich, da
2 Monate davor die Probezeit endete und man mit dem AN voll
zufrieden war und ihn ja auch nach Ablauf der Probezeit
übernommen hat. Es handelte sich um eine Halbtagsstelle, zusammen mit
einer weiteren Kollegin, die ebenfalls halbtags angestellt war
und der inzwischen auch gekündigt wurde. Inzwischen hat die Firma bereits
neu inseriert und ist auf der Suche nach „Ersatz“ für diese beiden Halbtagsstellen.
Wie sollte man vorgehen? Hat ein Gang vor das Arbeitsgericht Aussicht auf Erfolg ?

Eine zusätzlich Sache:
Der AN hat ein Hotelzimmer i. A. der Firma für einen Mitarbeiter gebucht. Um dieses Zimmer zu stornieren, gab es
einen Termin, zu dem die Buchung kostenlos rückgängig gemacht
werden kann. Der AN hat diesen Termin handschriftlich im Tischkalender
vermerkt und dies auch seiner Kollegin mitgeteilt. Zu dem
besagten Termin war der AN im Urlaub und die Kollegin hatte
verpasst, das Zimmer zu stornieren. Das Hotel verlangt nun das
Geld (ca. 220 €) für das Zimmer. Dieses Geld will der AG nun vom letzten Gehalt des AN einbehalten mit der Begründung, er

habe die Aufgabe gehabt, das Zimmer zu stornieren und dies verpasst. Ist denn sowas
überhaupt rechtens? Benötigt man nicht sowas wie einen Titel, um
Teile des Gehaltes einfach einzubehalten?

Für Antworten schonmal vielen Dank im voraus.
(PS: Sorry, für den langen Text, aber ich wollte so ausführlich
wie möglich beschreiben)

Hallo

Einem Arbeitnehmer wird nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit
(davon 3 Monate Probezeit) gekündigt,

1.) Wann ging die Kü zu? Nach genau sechs Monaten? Noch vor Ablauf der sechs Monate? Kurz nach Ablauf der sechs Monate?

2.) Wieviel AN beschäftigt der Betrieb?

3.) Läuft die Kündigungsfrist noch?

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

Die Kündigung ging am 13.05. zu mit der mündlichen Absprache, dass man evtl. einen neuen Arbeitsvertrag ausstellt, wenn sich alles bessert … Folgender Wortlaut: „hiermit kündigen wir das mit Ihnen seit dem 3.1.2005 bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich zum 30.06.2005“.

Der AN beschäftigt diese beiden Halbtagskräfte, ansonsten nur freie MA, die Kündigungsfrist läuft noch, allerdings werden momentan restlichen Urlaubstage in Anspruch genommen.

"hiermit kündigen wir

das mit Ihnen seit dem 3.1.2005 bestehende Arbeitsverhältnis
ordentlich zum 30.06.2005".

Hallo Christian, dann besteht leider auch noch kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Also dürfte eine Klage gegen die Kündigung eher sinnlos sein.

MfG

Hallo Xolophos,

danke für Deine Antwort. So etwas dachte ich mir leider auch schon … Und wie schätzt Du die Sache mit dem „Ausgleich“ des fehlgeschlagenen Stornierens ein ?

MFG
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und wie schätzt Du die Sache mit dem „Ausgleich“

des fehlgeschlagenen Stornierens ein ?

Hallo Christian, mit der Arbeitnehmerhaftung kenn ich mich nicht aus, aber hier http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand… ist das ganz gut erklärt. Ich hoffe, dass dir das erst mal weiter hilft.

MfG