Kündigung gesetzl. Krankenkasse

Hallo,
ich habe meine alte Krankenkasse zum 30.04. gekündigt. Ich habe aber vergessen eine Abmeldung meines Arbeitgebers hinzuschicken. Ist die Kündigung denn jetzt zum 30.04. wirksam oder nicht?
Ich konnte auch heute erst einen Antrag an eine neue Krankenkasse stellen. Kann man den Versicherungsbeginn zum 01.05. zurück datieren?

Hallo!

Also da bini ch leider kein Experte. Das tut mir leid. Ich würde sagen das das beides so in Ordnung ist wie Du es gemacht hast. Zurückdatieren bestimmt, kann ja auch rückwirkend gezahlt werden. Aber Abmeldung des Arbeitgebers, keine ahnung…tut mir leid…
Auf die Antwort hier kannste Dich nicht verlassen.
Sorry.
LG

Hi juliajoy, leider kann ich Dir nicht weiter helfen. Ich weiss es nicht. trotzdem viel Glück.

Hallo,
ich komme gerade aus dem Urlaub, und hab mir einen fiesen Infekt eingefangen. Bitte frage deshalb auch andere w-w-wler.
Dein AG ist verpflichtet, KK-Beiträge abzuführen. An wen wurde ab 1.5. bezahlt? Oder wurde die Zahlung einfach eingestellt? War die alte KK eine private oder eine gesetzliche KK?
Normalerweise kann man einen Versicherungsbeginn nicht zurück datieren, aber ich würde versuchen, die alte KK zu kontakten. Der alte Vertrag sollte erst per 30.5. und nicht per 30.4. gekündigt sein. Deshalb wurde die Abmeldung vom AG noch nicht abgeschickt. Gleichzeitig würde ich mit der Buchhaltung ein offenes Wort reden, wie man am besten diese „Kuh vom Eis“ kriegt, und was der AG mittlerweile veranlasst hat.
Wer auch gute Tipps geben kann: VdK . Die sind nicht nur gut für werdende Rentner.
Mir geht die Puste aus, sorry. Ich muss wieder in die Koje.

Tollkirsche

Hallo ich kann dir leider nicht weiterhelfen-sorry!

Hallo Julia,

leider kann ich Dir Deine Frage nicht zuverlässig beantworten, sorry !

Ich kenne nur den Weg, dass man sich zuerst eine neue Kasse sucht und die informiert die alte Kasse automatisch über den Wechsel.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die neue Kasse die Aufnahme zurückdatiert. Das dürfte auch eigentlich nicht wirklich von Belang sein, solange Du in der Zeit vom 01.05. bis heute nicht in ärztlicher Behandlung warst. Sollte das doch der Fall gewesen sein, müßtest Du m.E. nach die Behandlungskosten selbst tragen. Wieso solte die neue Kasse Interesse daran haben, sich diese Kosten nachträglich ans Bein zu binden ?

Aber da sind nur meine Gedanken zu Deinem Mail. Die Frage der Rückdatierung kannst Du sicher mit einem Anruf bei Deiner neuen Kasse klären.

Herzliche Grüße

Sonne2304

Hallo zurück!
Tut mir leid, ich kann dir nicht helfen.
Liebe Grüße

Hallo Juliajoy,

was sagt denn deine Krankenkasse dazu? Soweit ich sie kennengelernt habe sind sie recht bemüht, um die Kunden (selbst wenn man gekündigt hat).

Rückdatieren bedeutet immer auch rückwirkend zahlen, wozu du gesetzlich sowieso verpflichtet bist. Waren in der Zwischenzeit irgendwelche Arztbesuche oder ähnliches, die über die Kasse gelaufen wären?

Leider ist deine Anfrage so ungenau, daß ich dir nicht genauer antworten kann.

Gruß
Tobias