Kündigung Gesundheitsbedingt eines

… Betriebsratmitglied
Hallo
meine Frage: ist es möglich ein BR-Mitglied mit Behinderung (Grad 60) Gesundheitsbedingt gemäß § 103 BetrVG oder § 102 BetrVG zu Kündigen?
Der Kollege ist seit 28 Jahre im Betrieb. Der Betrieb hat 190 Mitarbeiter.
Der Arbeitsvertrag bezieht sich auf die Arbeit die der Kollege nicht mehr machen kann. Er könnte aber z.B.im Büro Arbeiten.
Offene Stellen im Betrieb gibt es zur Zeit nicht.
Über Infos würde ich mich freuen.
Gruß Kai

Hallo Kai,

erst mal zu Dir, ich finde es Klasse, wenn Du Dich für
Deinen Kollegen informierst, denn im Allgemeinen ist sich heut zu Tage jeder selbst der nächste.

Ich bin kein Fachmann/Frau, aber dennoch bin ich der
Meinung, daß geht gar nicht, es sei denn er hätte silberne Löffel geklaut :o)). Ich gehe jedoch davon aus, daß er einfach unbequem ist.

Erstens kann man Betriebsratsmitglieder nicht so einfach kündigen hier ein Link,der so hoffe ich weiter-
helfen kann.
http://www.management-praxis.de/personal/kundigung/k…

Hinzu kommt, daß man auch einem Schwer-
behinderten nicht so einfach kündigen kann, sondern
nur mit Zustimmung des Integrationsamtes

http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Kuendig…

Ich denke nicht, daß Du Dir um Deinen Kollegen Sorgen
machen mußt, wenn er seine Rechte ausschöpft, hat er sicherlich gute Karten.

Viele Grüße
Karin

Hallo
also nach dem Gesetz von 2003 (da war ich Betriebsratmitglied mehrere Jahre)konnte diese Person nicht gekündigt werden ,wenn sie über 1 Jahr im Betriebsratmitglied war.Da spielen die gesundheitlichen Gründe keine Rolle.Sollte er nach 28 Jahren ohne Grund gekündigt werden ,wäre der nächste Weg zum Arbeitsgericht.
Liebe Grüße Karin