Hallo liebe www´ler,
also folgender fiktiver Fall, ein Mieter M mietet vom Vermieter V ein Ladenlokal. Es wird ein schriftlicher Mietvertrag gemacht.
Da der VM dem Mieter entgegenkommen möchte teilt er Ihm mit, das er bei Zahlungsschwierigkeiten jederzeit aus dem Vertrag aussteigen könne, ebenso wird für einen Zeitraum eine Reduzierung der Miete gewährt.
Der VM ist dabei die Immoblie zu verkaufen.
Da die Geschäftslage sich nicht positiv entwickelt teilt der Mieter dem Vm nun mit, das er auf sein Angebot jederzeit aus dem MV auszusteigen zurückkommen möchte und das Mietverhältnis zum nächsten Monat beenden möchte.
Der VM teilt dem Mieter mit, er könne leider der Kündigung nicht zustimmen, da die Immobilie verkauft sei,alles sei beim Notar und er könne keine Kündigung, Mietminderung etc. mehr vereinbaren könne.
Der Mieter würde nun jedoch gerne wissen, ob denn die Mündliche Zusatzvereinbarung zum MV nicht genauso bindend sei und der VM Ihn aus dem Vertrage entlassen kann mit dem Hinweis an den Käufer, dies sei vertraglich so vereinbart worden.
Für anregungen dankbar
der DOC