Kündigung Gewerbemietvertrag - Immobilie verkauft

Hallo liebe www´ler,

also folgender fiktiver Fall, ein Mieter M mietet vom Vermieter V ein Ladenlokal. Es wird ein schriftlicher Mietvertrag gemacht.

Da der VM dem Mieter entgegenkommen möchte teilt er Ihm mit, das er bei Zahlungsschwierigkeiten jederzeit aus dem Vertrag aussteigen könne, ebenso wird für einen Zeitraum eine Reduzierung der Miete gewährt.

Der VM ist dabei die Immoblie zu verkaufen.
Da die Geschäftslage sich nicht positiv entwickelt teilt der Mieter dem Vm nun mit, das er auf sein Angebot jederzeit aus dem MV auszusteigen zurückkommen möchte und das Mietverhältnis zum nächsten Monat beenden möchte.

Der VM teilt dem Mieter mit, er könne leider der Kündigung nicht zustimmen, da die Immobilie verkauft sei,alles sei beim Notar und er könne keine Kündigung, Mietminderung etc. mehr vereinbaren könne.

Der Mieter würde nun jedoch gerne wissen, ob denn die Mündliche Zusatzvereinbarung zum MV nicht genauso bindend sei und der VM Ihn aus dem Vertrage entlassen kann mit dem Hinweis an den Käufer, dies sei vertraglich so vereinbart worden.

Für anregungen dankbar

der DOC

also folgender fiktiver Fall, ein Mieter M mietet vom
Vermieter V ein Ladenlokal. Es wird ein schriftlicher
Mietvertrag gemacht.

Da der VM dem Mieter entgegenkommen möchte teilt er Ihm mit,
das er bei Zahlungsschwierigkeiten jederzeit aus dem Vertrag
aussteigen könne, ebenso wird für einen Zeitraum eine
Reduzierung der Miete gewährt.

Ist aber nicht schriftlich festgehalten worden, oder?

Der VM ist dabei die Immoblie zu verkaufen.
Da die Geschäftslage sich nicht positiv entwickelt teilt der
Mieter dem Vm nun mit, das er auf sein Angebot jederzeit aus
dem MV auszusteigen zurückkommen möchte und das Mietverhältnis
zum nächsten Monat beenden möchte.

Der VM teilt dem Mieter mit, er könne leider der Kündigung
nicht zustimmen, da die Immobilie verkauft sei,alles sei beim
Notar und er könne keine Kündigung, Mietminderung etc. mehr
vereinbaren könne.

Solange noch kein Übergang stattfand, reicht diese Aussage nicht. Er ist noch der VM und damit Vertragspartei des Mietvertrags.

Der Mieter würde nun jedoch gerne wissen, ob denn die
Mündliche Zusatzvereinbarung zum MV nicht genauso bindend sei

Selbstverständlich ist sie das. Nur wenn der VM dies bestreitet, wie will der M das beweisen, dass es diesen Vertragszusatz gab, wenn es nicht schriftlich aufgesetzt wurde, sondern nur mfl. besprochen war?

und der VM Ihn aus dem Vertrage entlassen kann mit dem Hinweis
an den Käufer, dies sei vertraglich so vereinbart worden.

Ein Verkäufer eines vermieteten Objekts kann natürlich kein Interesse daran haben, dass praktisch zwischen Vertrag und Übergang noch ein Mieter abspringt.
Schließlich kalkuliert der Käufer ja mit den Mieteinnahmen (es sei denn er beabsichtigt eh eine andere Nutzung, ist aber auszuschließen, da sonst der VM ja gern dem nachkommen würde, in dem er die Gewerbefläche „frei macht“).

Ergänzung

Hallo liebe www´ler,

der fiktive Mieter würde natürlich auch gerne wissen, wer denn während des Verkaufs der Immobilie sein Vertragspartner wäre. Es hätte ja keiner gesagt „bitte überweisen Sie die Miete zukünftig an Herrn K(äufer)“.

Und wenn der derzeitige Vermieter sein Vertragspartner sei, ob dieser sich nicht trotzdem an getroffenen Vereinbarungen bezügl. der Kündigungszeiten halten müsse.

der DOC

der fiktive Mieter würde natürlich auch gerne wissen, wer denn
während des Verkaufs der Immobilie sein Vertragspartner wäre.
Es hätte ja keiner gesagt „bitte überweisen Sie die Miete
zukünftig an Herrn K(äufer)“.

Sein bisheriger VM.

Und wenn der derzeitige Vermieter sein Vertragspartner sei, ob
dieser sich nicht trotzdem an getroffenen Vereinbarungen
bezügl. der Kündigungszeiten halten müsse.

Ja muss er. Nur wenn’s der M nicht beweisen kann… es nicht’s schriftliches gibt…