Ich habe am Freitag dem 15.10.2010 meinen Mietvertrag für Geschäftsräume - vor ab per Fax - gekündigt, weil mein Vermieter - ein Insolvensverwalter des regulären Vermieters - sich 6 Wochen lang nicht um meine Schreiben und um meine Forderung nach Abstellung der darin aufgeführten Mängel, sprich einer abgestellten oder defekten Heizung für meine Räume gekümmert hat. Die Kündigung ist am selben Tag im Original, ohne Veränderungen, per Post an Ihn raus gegangen.
Der Insolvensverwalter / Vermieter beruft sich nun darauf, dass die Heizung ab dem 18.10.2010 wieder funktionierte und die Kündigung damit nicht rechtswirksam sei.
Wie ist die tatsächliche Rechtslage?
Hallo,
dass kommt auf die Situation an.
- Warum funktionierte die Heizung nicht.
- Willst du noch Mieter bleiben?
- Warum ist er Insolvenzberater, wegen des Vermieters, oder gehört ihm die Mietfläche?
- Hast du vorab per Enschreiben Mangelanzeige gemacht, oder dich auf den Nicht erfüllten Vertrag berufen (musst du nicht)
- Willst du drin bleiben?
Dann könntest du §§ 280,281 BGB Schadensersatz aus § 535 Abs. 1 BGB geltend machen. Vorsicht Klauseln wegen Mietminderung beachten. §§ 535,536 BGB durch lesen!!!Dazu §§ 280,281 BGB. Eventuell Fachanwalt für Gewerbemietrecht einschalten!
Nur wer weiß worum es geht, der kann sich nicht verkaufen lassen!
MfG
Hallo,
- Die Heizung ist mal wieder defekt gewesen, genau wie vor einem Jahr, und wurde an einem Wochenende !!! repariert.
- Ich will nach Möglichkeit aus dem Mietvertrag raus.
- Der Vermieter ist vor längerer Zeit mit seiner Baufirma in Insolvens gegangen, deshalb der Insolvensverwalter als Vermieter. Das Gebäude steht übrigends am 22.11. zum 2. Mal zur Versteigerung.
- Ich hatte mehrfach Mängelanzeige gemacht, die er trotz normaler Post auch erhalten hat (Rücksprache mit einer Angestellten), jedoch ist in mehreren Wochen nichts passiert.
Ich habe auch die Tageskaltmiete um 50% für die Zeit ohne Heizung gekürzt und Aufrechnung für die zusätzlichen Lohnkosten erklärt, die angefallen waren, als ich erstmalig nach 15 Jahren auf Grund ständiger Unterkühlung erkrankt war.
Das Erstere akzeptiert er, das Zweite noch nicht. - Nein, ich will nicht drin bleiben.
MfG
Dann solltest du die normale Post nochmal bestätigen lassen mit Einschreiben, nochmal dein Kündigungsschreiben bestätigen lassen und Kündigen(Einschreiben),Schadensersatz gemäß §§ 280,281 aus § 535 Abs. 1 BGB verlangen, aber vorsicht nicht zu viel und immer vom Bruttomietbetrag!
Am Besten ist, du gehst zum Fachanwalt für Gewerbemietrecht und besprichst es mit dem.Ich bin kein Anwalt,aber habe wegen langjähriger Streitigkeiten ein wenig mehr Erfahrung.Anwälte die von allem Ahnung haben kennengelernt.Auch Fachanwälte.Man wird regelrecht verkauft! Dein Problem ist dass der Vermieter seine Pflicht nachgeholt hat, die Heizung funktioniert. Dass du aber vorher gekündigt hast,weil er zuerst nichts gemacht hat, ist nicht mit der Reperatur der Heizung entgegen zu setzen.Du hast ja gekündigt,weil er nichts gemacht hat.Jetzt kommts unter anderem darauf an, ob du per Einschreiben gekündigt hast,wofür du das Ladenlokal nutzt,was im Vertrag steht,usw.
Die Rücksprache mit den Angestellten war telefonisch? Telefon, Telefon, Telefon…Schreiben ohne Einschreiberückantwort sind hilflos,es sei denn der Gegner bestätigt diese, usw.
Leg beim Anwalt alles auf den Tisch und lass bloss nichts zurück, von allem eine Kopie für den Anwalt (du machst die Kopie nicht der Anwalt) und das Original bleibt zu Hause. Ich habe alle Schreiben 7 mal kopiert und zusätzlich auf CD`s gespeichert, nur so kannst du gewinnen!!!
Ein Problem sehe ich immer wieder:
Die meisten Mieter und Vermieter haben alle Ahnung von nichts,wollen aber die große Karriere mit Läden oder Mieteinnahmen. Nur wer sich auskennt,der kann auch gewinnen. Verlasse dich nie auf dein Gefühl und auf deinen Anwalt. Lese und informiere dich ausführlich und handele. Nur so ist gewährleistet, dass du als Sieger vom Feld gehst! Wofür gibt es Google.de???
Zum Schluß noch einen klugscheißer Tipp:
Wir sind alle Menschen,machen Fehler,aber trauen uns nicht diese einzusehen.Wir sind deutsche,oder auch nicht,wir können alles,aber davon garnichts!
Warum lernen wir nicht erst und handeln dann?Weil wir alles können und genial sind!Jetzt muss alles schnell gehen und wir machen Fehler!!!Sehen diese nicht ein und verlieren,eventuell alles!!!Also wer Läden mieten will muss auch die Rechtssprechung kennen!!!Dann kann man auch kündigen und sich sicher fühlen!
MfG
P.S.:ich habe meine Hausaufgaben vorher gemacht!Deshalb siege ich auch,egal wieviel Macht man mir entgegen stellt!