Moin Experten,
nehmen wir mal folgenden fiktiven Fall an:
Es würde ein auf unbestimmte Zeit laufender gewerblicher Mietvertrag bestehen. Dieser Vertrag solle nun gekündigt werden. In dem Vertrag würde stehen:
Kündigung ist möglich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres.
Wir sind jetzt in Diskussion ob z.B. bei einer Kündigung am heutigen Tage das Mietverhältnis bis zum 31.03.09 oder bis zum 30.06.2009 laufen würde.
Für Antworten schon jetzt herzlichen Dank
vnA