Hallo Tommi-
wen keine reguläre Kündigungsfrist im Mietvertrag festgelegt ist, wird die gestzl. Kündigungsfrist wirksam. Das bedeutet:
3 Monate vorher kündigen, z.B. am 1.des lfd. Monats zum
31… des übernächsten Monats.
(01.03.2013 kündigen zum 31.05.2013)
MfG Maximilian123