Kündigung gewerbl. Räume

Hallo Tommi-

wen keine reguläre Kündigungsfrist im Mietvertrag festgelegt ist, wird die gestzl. Kündigungsfrist wirksam. Das bedeutet:
3 Monate vorher kündigen, z.B. am 1.des lfd. Monats zum
31… des übernächsten Monats.
(01.03.2013 kündigen zum 31.05.2013)

MfG Maximilian123

Hallo Maximilian,
vielen Dank für die professionelle Antwort!!
Gilt das auch für gewerblich angemietete Räume??

Der ein oder andere schreibt hier, wenn keine Kündigungsfrist im Mietvertrag angegeben ist gilt die gesetzl. Kündigungsfrist §580, 3 Monate zum nächsten Quartalsende, also 01.03 zum 30.09.

Beste Grüße
tommi

Hallo Tommi,

nein-ich glaube, diese Quartals-Regelung ist Quatsch.

Der § 580a, Abs.2 zeigt folgende Regelung:
Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.

Das ist genau das, was ich Ihnen geschrieben hatte, hier mit Paragraphen-Unterlegung.
Alles Gute für Sie von

Maximilian123