Hallo,
ich bin Betreiber einer kleinen „Ich-AG“ und habe gewerbliche Räume zur Untermiete bei einem Hauptmieter angemietet.
Der kurz gehaltene Mietvertrag ist vom Vermieter, dem Hauptmieter und mir unterschrieben.
Ich will nun den Mietvertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Im Mietvertrag steht:
„Das Mietverhältnis beginnt vom 01.04.2010 bis 31.03.2011 und verlängert sich automatisch um 12 Monate.“
Die Frage lautet:
Zu welchem Termin und mit welcher Kündigungsfrist kann ich den Mietvertrag frühestens kündigen!!
Im voraus vielen Dank!!
Gruß
tommi4343