Kündigung gewerbl. Räume

Hallo,

ich bin Betreiber einer kleinen „Ich-AG“ und habe gewerbliche Räume zur Untermiete bei einem Hauptmieter angemietet.

Der kurz gehaltene Mietvertrag ist vom Vermieter, dem Hauptmieter und mir unterschrieben.

Ich will nun den Mietvertrag zum nächstmöglichen Termin kündigen.

Im Mietvertrag steht:

„Das Mietverhältnis beginnt vom 01.04.2010 bis 31.03.2011 und verlängert sich automatisch um 12 Monate.“

Die Frage lautet:

Zu welchem Termin und mit welcher Kündigungsfrist kann ich den Mietvertrag frühestens kündigen!!

Im voraus vielen Dank!!

Gruß
tommi4343

Hallo,

gekündigt werden kann zum 31.03.2013, aber über die Kündigungsfrist kann ich ohne Angaben keine Aussage treffen.

Viele Grüße
Llissy

Guten Abend Llissy,
vielen Dank für die rasante Antwort !!

>

Es gibt keine weiteren Angaben im Mietvertrag!! Welche Angaben benötigst Du???

Gruß
tommi4343

Hallo und Danke für die Frage.
Von gewerblichen Mietverträgen habe ich keine Ahnung.
Aber du findest hier eine Antwort: http://www.gutefrage.net/frage/wieviel-monate-betrae…

Hallo,

mir fehlt die Angabe der Kündigungsfrist.
Wann muss spätestens die Kündigung beim Vermieter sein? Als Beispiel: 3 Monate vor Ablauf.

Viele Grüße
Llissy

Kündigungsfrist bei gewerblichen Mietverträgen
Schau einfach mal hier rein:
http://www.unternehmen-berichten online.de/kndigung_gewerbe.html
hier findest Du sicher was Du suchst.
Viel Erfolg!

Wenn Dich meine Antwort zum Erfolg führt, würde ich mich über einen Besuch freuen, falls du dich für Werbung per Internet interessierst und Du ein gutes Produkt hast:

http://aniger12.mail-trader.com/shop.php

gern helfe ich Dir auch, wenn Du selbst einsteigen willst.
Gruß
Rainer

ich berate hier ehrenamtlich und lass mich nicht gerne verarschen!

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt.
Würde aber für das gewerbliche Mietrecht folgendes sagen:

  • Kündigung zum 31.03.2013 möglich
  • da nicht schriftlich festgehalten keine Kündigungsfrist

Würde aber den Kündigungswunsch einfach mal mit dem Mitmieter und dann beim Vermieter besprechen.

Gruß

Hallo Llizzy

im Mietvertrag ist keine Angabe zur Kündigungsfrist gemacht!!

Daher auch meine Frage hier im Forum. Welche Regelung greift in diesem Fall ?? z.B 3 Monate zum Quartalsende???

Beste Grüße

tommi4343

Wo ist hier die „Verarschung“???

ich berate hier ehrenamtlich und lass mich nicht gerne
verarschen!

das Datum steht in der sog. Frage - also was soll das?

Wo ist hier die „Verarschung“???

ich berate hier ehrenamtlich und lass mich nicht gerne verarschen!

OK, das habe ich jetzt verstanden!! Aber der Mietvertrag „verlägert sich automatisch um 12 Monate“!!

Bis wann muß ich der automatischen Verlängerung widersprechen, bzw. den Vermieter und den Hauptmieter davon in Kenntnis setzen, daß ich keine Verlängerung wünsche??

Beste Grüße
tommi4343

Hallo,
wenn im Mietvertrag die Kündigungsfrist nicht anders vereinbart ist, dann mit einem vorlauf von 4 Wochen.
Im zweifelsfall einen Anwalt konsultieren, kostet in aller regel für eine solche Nachfrage nichts.
Gruss Daylighter

Hallo,

ich habe dies für dich im Netz dazu gefunden, bin mir aber unsicher, ob diese gesetzliche Kündigungsfrist auch wirklich für gewerbliche Räume gilt:

http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigungsfriste… wenn nichts im Vertrag steht, dann gilt immer das Gesetz. Im Vertrag kann lediglich etwas festgehalten werden, was einen besser stellt, als es das Gesetz täte.

Laut der Tabelle von dem Link, hättest du also 3 Monate Kündigungsfrist.

Viel Erfolg!
mannheim13

Hallo,

wenn im Mietvertrag keine Kündigungsfrist angegeben ist
gilt § 580 a Absatz 2 BGB und der lautet: Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig."

Das bedeutet, dass die kürzeste Kündigungsfrist 6 Monate minus 3 Werktage ist.

Grüße von
Helmut

Vielen Dank für die profesionelle Auskunft !!

Hallo,
kündige den Mietvertrag umgehend zum 31.03.2013.

mindestens drei Monate vor der automatischen Verlängerung - man kann auch um sofortige Kündigung bitten - heute ist fast alles verhandelbar

Vielen Dank, zum 31.03.2013 ist es ja nun zu spät, wann wäre definitv der nächste Kündigungstermin? 30.06. oder 30.09.13???
Hier im Forum sagen die einen so, die anderen so!!

mindestens drei Monate vor der automatischen Verlängerung -
man kann auch um sofortige Kündigung bitten - heute ist fast
alles verhandelbar

Hallo,

kann ich leider keine konkrete Aussage treffen.
Es muss zwar zum 31.03.2013 gekündigt werden, aber ob nun 6 Wochen ,oder 4 Wochen, oder sogar 3 Monate vorher, keine Ahnung.
Ich würde die Kündigung jetzt absenden und abwarten was der Vermieter dazu sagt.

Viele Grüße
Llissy