Hallo,
wenn Sie eine Kündigungsbestätigung ihrer GKV-Kasse erhalten haben,
ist für Sie die Sache erledigt. Sie sind nicht verpflichtet der GKV
eine Bestätigung der PKV über den Mitgliedschaftsbeginn vorzulegen.
Gruss
Günter Czauderna
die haben Kassenwechsel unterstellt. Das passiert häufiger einmal. Einfach noch einmal kurz darauf hinweisen, dass man nicht die GKV gewechselt sondern gekündigt hat! Sonst läuft die Bürokratie an!
Hallo Thorulf,
auch bei einem Wechsel innerhalb der GKV ist ein Nachweis gegenüber
der alten Kasse nicht erforderlich.
Wenn bei uns ein Freiwilliger kündigt und auf mündliche Nachfrage
keine Auskunft geben will (für die Statistik), dann unterstellen
wir immer Wechsel in die PKV. Ohne die gesetzlich vorgeschriebene
Bestätigung für den Wechsel innerhalb der GKV kann er/sie dann
nur tatsächlich in die PKV wechseln.
Gruss
Günter
Zum Beginn des Wahlrechts war für Pflichtmitglieder noch die Vorlage einer Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse vorgesehen. Dies wurde kurz darauf eingestellt (zuviel Bürokratie).
Bei freiwilligen Mitglieder galt schon immer:
Eine Kündigung ist endgültig. Entweder hat sich das freiwillige Mitglied rechtzeitig eine neue gesetzliche Krankenkasse gesucht, oder er ist raus aus dem System der GKV. Also keine Panik!