Hallo Ihr Lieben!
Ich hab mal eine dringende Frage. Und zwar sind wir seit Jan.2002 bei einer neuen Krankenkasse (theoretisch also dort 18 Monate gebunden bis Ende Juli 2003). Nun haben die aber ihre Beiträge erhöht, was wir leider nicht durch einen angeblich verschickten Brief erfahren haben, sondern eben erst neulich durch das regelmäßig verschickte Heftchen der KK. Soweit so gut, wir würden nun also gern kündigen und meine Frage ist - geht das noch oder nicht ? Die KK sagt nein, weil die Erhöhung wohl im November stattgefunden hat. Andere Internetseiten sagen, daß es nach dem neuen Krankenkassenwahlrecht möglich sei, aufgrund der Erhöhung auch später und nicht nur einen Monat danach zu kündigen.
Weiß von Euch jemand was genaues, womöglich mit Quellenangabe, die auch unsere KK überzeugt?!?!
Für schnelle Hilfe danke ich Euch schon jetzt…
Grüße
Kari
Du hast zwar mit Deinen Aussagen recht, da aber die Krankenkasse nicht nach(!) Deinem Eintritt erhöht hat, greift das alles nicht. Natürlich hast Du keinen Brief erhalten, der dürfte im November rausgegangen sein. Wenn Du wechselst, musst Du schon den aktuellen Beitragssatz selbst kennen. Ich sehe hier keine Möglichkeit für eine Kündigung.
Da hast Du mich mißverstanden: Wir sind seit Jan. 2002 dort versichert - damals wars da noch günstig-, im November 2002 wurde der Beitrag (schon zum zweiten Mal seit Jan 2002) erhöht und jetzt wollen wir wechseln…
Gruß
Kari
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hallo Kari,
Meines Wissens zählt als spätestes Datum, an dem Du definitiv mitbekommst, dass die Kasse erhöht hat: am Zahltag.
Ein Brief kann verloren gehen. außer es war ein Einschreiben mit Rückantwort. Das war es aber nicht. Also kannst Du spätestens am Zahltag feststellen, dass die Kasse jetzt mehr kassiert. Und da fängt die ausserordentliche Kündigungsfrist an. Ist übrigens genauso bei den Privaten.
Grüße
Raimund
Zahltag wäre also irgendwann Ende November gewesen… Bleibt aber die Grundfrage: Kündigungsfrist ein Monat nach Erhalt der Info (das wäre egal wann - Anschreiben oder Zahltag- vorbei) oder eben so wie auf einigen Internetseiten: Egal. Sprich man kann sich theoretisch auch noch nach Jahren aufgrund einer Beitragserhöhung von der KK verabschieden… Manche Internetseitenschreiber sagen, daß sich das genau dahin mit dem neuen KK-Recht geändert hat, andere reden weiterhin von der Einmonatsfrist… Ich seh schon, das wird schwierig!
Mal sehen, was die KK sagt, der ich jetzt zig WWW-Seiten gemailt habe…
Dir trotzdem schonmal danke…
Kari
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Hallo,
aus der Sicht eines „Krankenkassenmenschen“ :
Wenn deine Kasse zum 01.11.2002 die Beiträge erhöht hat,
kannst du im November 2002 zum 31.01.2003 die Mitgliedschaft
kündigen - das steht felsenfest.
Die Beitragserhöhung bekanntmachen muss die Kasse nur in ihrem
offiziellen Organ (Mitgliederzeitschrift) also nicht jedem
Mitglied extra.
Jetzt aber eine ganz heisse Info, die ich aber leider nicht
mit irgendwelchen Urteilen odr Gesetzen belegen kann weil ich
selbst einen solchen Fall noch nicht hatte.
Also, es soll doch möglich sein nach einer Beitragserhöhung
auch nach Ablauf der normalen Frist zu kündigen - allerdings
weiss ich nicht wie lange, theoretisch würde das bedeuten, dass
bei einer Beitragserhöhung generell die Bindefrist nicht mehr
existiert - aber wie gesagt unter Vorbehalt.