Kündigung Gleichgestellter (öD): viele Fragen…

Hallo!

Erstmal vielen Dank für Deine Antwort!

der AN sollte schleunigst zum Anwalt und sich beraten lassen!

Das wird er ja auch. Ein fiktiver Termin wurde inzwischen für Anfang nächster Woche vereinbart worden.
A wollte aber gerne vorab seine dringendsten Fragen klären.

Weiss der AG von der Gleichstellung?

Ja, natürlich. Der PR auch. Ich dachte, das wäre selbstverständlich; deswegen hatte ich es nicht extra erwähnt. Sorry, da hab’ ich wohl falsch gedacht.

Falls nicht muss der Arbeitgeber hierüber informiert werden, damit er einen Antrag beim Integrationsamt stellen kann

Da der AG aber von der GS weiß und trotzdem (anscheinend) ohne Einschaltung des Integrationsamtes gekündigt hat, ist die Kündigung damit unwirksam?

und der AN seine Schutzrechte nicht verliert, hier laufen Fristen! Frist für eine Kündigungsschutzklage sind 3 Wochen ab Zugang Kündigung.

Okay, drei Wochen. Dann ist der Anwaltstermin nächste Woche ja noch voll im Rahmen.

Grüße, VW28