Hallo, liebe Experten!
Nehmen wir an, ein Angestellter (A) des öffentlichen Dienstes, seit über 10 Jahren (beim selben AG) beschäftigt (davor: Schule), ist seit 2007 (mit einer kurzen Unterbrechung) dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt (psychisch bedingt).
Bereits seit 2006 ist A mit seinem GdB von 30 (aus psychischen Gründen und einer weiteren, organischen Krankheit) gleichgestellt, was ja insbesondere den erhöhten Kündigungsschutz betrifft. (Hatte A damals extra in die Wege geleitet für den Fall (der dann leider viel schneller eintrat als gehofft), dass er das irgendwann mal benötigen würde.)
Nun wird A tatsächlich gekündigt. Im Wortlaut heißt es im betreffenden Teil:
„1Die erneute Untersuchung durch [Amtsarzt] Dr. [XX] am 21.09.2010 hat ergeben, dass eine Wiederherstellung Ihrer Arbeitsfähigkeit nicht absehbar ist und eine Leistungseinschränkung auf Dauer vorliegt.“
⇒ Dies ist korrekt. Nach KRG-Aussteuerung wird aktuell Alg nach § 125 SGB III bezogen; nach einem mehrwöchigen Klinikaufenthalt nächsten Monat wird voraussichtlich ein Antrag auf volle EM-Rente gestellt werden müssen.
„2Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit können Sie nach ärztlicher Begutachtung nicht mehr ausüben.“
⇒ Auch dies ist korrekt. Die letzte Abteilung bzw. die Art der dort zu verrichtenden Arbeit hat die Krankheit ausgelöst. (Ursächlich war sie nicht, da die Krankheit schon im Jugendalter das erste Mal auftrat, jedoch niemals in solcher Heftigkeit und Dauer (max. 4 Wochen(!) hintereinander alle paar Jahre)!)
„3Ihre Erkrankung ist jedoch nicht arbeitsplatzbedingt, d. h. die Beanspruchungen durch den Arbeitsplatz sind nach den Ausführungen von [Amtsarzt] Dr. [XX] für den Verlauf der Erkrankung nicht relevant.“
⇒ Dies wird – zumindest in dieser Pauschalität – bestritten. Nicht nur die Tätigkeit, die man in der vor_letzten Abteilung (vor einer betriebsbedingten Umsetzung) verrichtet hatte, könnte nach As Meinung und der seines Arztes nach Genesung(!) vermutlich weiterhin ausgeübt werden, sondern die in einer weiteren (dritten) Abteilung sogar definitiv!
"4Somit stellt auch ein Einsatz in einem anderen Bereich keine Lösung für Sie dar."
⇒ Nach As Meinung ist der AG lediglich nicht gewillt (aus verschiedenen Gründen), ihn nach Genesung woanders einzusetzen. Die Gleichstellungsbeauftragte teilt diese Einschätzung. (Personalrat (PR): k. A.) Ob das im Zweifelsfall nachgewiesen werden kann? Vermutlich eher nicht.
"5Aufgrund dieser negativen Zukunftsprognose und der zahlreichen Krankheitstage in den letzten 5 Jahren,_
⇒ Beides kann von A nicht bestritten werden.
„kündige ich hiermit das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer ordentlichen Kündigungsfrist gem. § 37 TV-[XX] mit Ablauf des 30.06.2011.“
Nun fallen A an der Kündigung insbesondere zwei Dinge auf, bei denen er sich fragt, ob die Kündigung so überhaupt rechtens ist. (Für den Fall, dass hier von Euch Experten ebenfalls Zweifel daran bestehen oder die Rechtskraft sogar sicher verneint werden kann, wird A selbstverständlich auch noch einen Anwalt einschalten.)
1. Im Kündigungsschreiben steht nur, dass der PR „gemäß § 79 (1) BPersVG an der Maßnahme beteiligt“ wurde (zustimmen muss der PR der Kündigung glaube ich nicht*); das Integrationsamt wird jedoch nicht erwähnt.
Ist es aber nicht so, dass dieses auch bei „nur“ Gleichgestellten beteiligt werden bzw. sogar der Kündigung zustimmen muss? Oder ist das eine Fehlinfo?
Aber wieso hätte man sich sonst gleichstellen lassen sollen?!
2. Wie ist hier
– die unterschiedliche Bewertung der Krankheit (AG: nicht arbeitsplatzbedingt/AN: arbeitsplatzbedingt → Was ist hier relevant: Ursache oder Auslöser?) zu sehen (Satz 3, Teil 1) bzw.
– die unterschiedliche Ansicht, dass die Versetzung in einen anderen Bereich sehr wohl eine Lösung für A darstellen könnte – zumindest nach Genesung?
Was bedeutet in diesem Zusammenhang der 2. Teil von Satz 3 („d. h. …“)? Den versteht A nicht.
Könnte irgendeiner der vorgebrachten Einwände dazu dienen,
a) eine Kündigung ganz abzuwehren,
b) wenigstens die Kündigungsfrist zu verlängern oder am „wenigsten“
c) eine Abfindung „rauszuschlagen“ (bitte nicht missverstehen!)?
Oder befindet sich der AG mit allem im Recht und A ist ab 01.07.11 tatsächlich seinen Job (den er vor der Versetzung in die letzte Abteilung auch immer wahnsinnig gerne gemacht hat) los?
Auf die Gleichstellung und die Behinderung (GdB: 30**) und den dadurch erhöhten Kündigungsschutz wurde übrigens nirgendwo in der Kündigung (auch nicht im nicht zitierten Teil) auch nur mit einer Silbe eingegangen.
*) Nach As Kenntnis hätte der PR der Kündigung nicht zugestimmt, wenn er was zu sagen gehabt hätte.
**) So niedrig (aus heutiger Sicht) nur deshalb, weil A es aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes (seit anderthalb Jahren fast permanente Bettlägrigkeit) nicht auf die Reihe gekriegt hat, zwischenzeitlich mal beim Versorgungsamt einen höheren GdB zu beantragen (der lt. ärztlicher Einschätzung gute Aussicht auf Erfolg (gehabt) hätte).
Vielen Dank an alle, die bis zum Schluss durchgehalten haben & vielen Dank im Voraus für alle kompetenten Antworten!
VW