im Archiv bin ich nicht wirklich fündig geworden…vielleicht kann mir jemand hier mit einem Paragraphen helfen…
Gilt eine Kündigung, die nicht als Einschreiben aber mit Zeugen per Brief losgeschickt wurde und im Briefkasten sogar noch vor dem 3. Werktag landete, als zugestellt, AUCH wenn der Vermieter im Urlaub war und die Kündigung somit erst am 5. Werktag gelesen hat?
Hallo Corinne,
eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Falls Dein Vermieter den Eingang der Kündigung anzweifelt, bist Du in der Beweispflicht.
Ich gehe normalerweise so vor, dass ich dem Mieter eine Bestätigung schreibe, die dann von Beiden unterschrieben wird.
schaue mal hier: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
–> Kündigung
Gruß
Hallo, eine Kündigung zu bestätigen, ist zwar evtl. zweckmäßig
aber
nicht erforderlich. Gruß
Hi,
das sie erforderlich ist, wurde ja auch gar nicht geschrieben. Allerdings muß der Mieter beweisen können, das die Kündigung fristgerecht zuging. Am einfachsten geht das eben, indem der Vermieter / Mieter eine Bestätigung über den Erhalt ausstellt und diese Bestätigung von Beiden unterschrieben wird.
Gilt eine Kündigung, die nicht als Einschreiben aber mit
Zeugen per Brief losgeschickt wurde und im Briefkasten sogar
noch vor dem 3. Werktag landete, als zugestellt, AUCH wenn der
Vermieter im Urlaub war und die Kündigung somit erst am 5.
Werktag gelesen hat?
hier: http://www.umzug.info/mietvertrag-kuendigen.html
steht: „Kann der Empfänger wegen Urlaub oder Krankheit keine Kenntnis nehmen, so betrifft dies die Wirksamkeit des Zugangs noch nicht.“
Das verstehe ich so, dass die Kündigung in den Machtbereich des Vermieters gelangt ist und dieser selbst Schuld ist, wenn er niemanden mit der Postannahme beauftragt hat.
Wäre sonst ja auch prima - Der Vermieter lässt die Post vorsortieren und bekommt so gar keine Kündigungsschreiben mehr…
Aber: ianal.
Und natürlich reicht es nicht, das Abschicken des Briefes zu bezeugen. Es geht um den Einwurf in den Briefkasten des Vermieters.
Gruß
loderunner
Hallo, wenn der Zeuge jetzt auch noch bestätigen kann, dass im Brief
ein Kündigungsschreiben enthalten ist, was gibts dann noch für
Probleme.
Eine Bestätigung ist auch deshalb nicht erforderlich, weil der
Vermieter nicht verpflichtet ist, diese abzugeben. Gruß
Hallo, wenn der Zeuge jetzt auch noch bestätigen kann, dass im
Brief
ein Kündigungsschreiben enthalten ist, was gibts dann noch für
Probleme.
Hä? Wo steht was von Zeugen in Deinem Post? Es ist zwar richtig, daß auch ein Zeuge den Einwurf bestätigen kann, aber was machst Du wenn der Vermieter mehrere 100 km entfernt wohnt?
Eine Bestätigung ist auch deshalb nicht erforderlich, weil der
Vermieter nicht verpflichtet ist, diese abzugeben. Gruß
Ein seriöser Vermieter wird Dir auch eine Bestätigung geben. Es geht hier auch nicht darum wer hier zu was verpflichtet oder nicht verpflichtet ist. Es geht darum im Bestreitensfalle etwas beweisen zu können.