ich habe eine private Haftpflichtversicherung, deren Jahresprämie immer am 8.3. fällig wird. Nun habe ich meine Beitragsrechnung für dieses Jahr bekommen. Obwohl es nicht explizit drin steht, hat sich die Prämie erhöht.
Frage nun: Kann ich die Versicherung wg. der Erhöhung kündigen und auf welchen Paragraphen kann ich mich da berufen?
Bei einer Erhöhung hast du ein ausserodentliches Kündigungsrecht. Schreibe einfach: „kündige ich auf Grund Ihrer Beitragserhöhung“ - fertig!!
Ansonsten wenn du es genauer wissen willst sollte §70 VVG weiterhelfen - meine ich, ohne da jetzt genau reingeschaut zu haben. Oder aber der Blick in die eigenen vorliegenden Bedienungen (AHB), dort sollte stehen dass du nach Kenntnisnahme der Erhöhung, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes erhöht, innerhalb eines Monats zu sofort kündigen kannst. Frühestens aber zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich habe eine private Haftpflichtversicherung, deren
Jahresprämie immer am 8.3. fällig wird. Nun habe ich meine
Beitragsrechnung für dieses Jahr bekommen. Obwohl es nicht
explizit drin steht, hat sich die Prämie erhöht.
Frage nun: Kann ich die Versicherung wg. der Erhöhung kündigen
und auf welchen Paragraphen kann ich mich da berufen?
Das kommt auf die Versicherungsbedingungen an, die dem Vertrag zugrundeliegen.
i.d.R. kann man Haftpflichtversicherungen zum Ablauf und nach Schaden kündigen.
wenn deine Versicherung ohne Änderung der Leistungen die Versicherungsprämie erhöht hat, hast du das Recht, binnen 4 Wochen nach Wirksamwerden der Erhöhung den Vertrag fristlos zu kündigen.
Diese Erhöhung der Leistungen muss dir jedoch explizit mitgeteilt werden.
Ansonsten einfach mal die Gesellschaft / deinen Betreuer anrufen, und genau nachfragen.