Kündigung Handyvertrag nach 12 Monaten

Hi zusammen, folgendes Problem:

Ich hab 2008 im Oktober einen Vertrag Partnervertrag bei E-Plus abgeschlossen. Jeweils mit 2 Handy´s, welche ich gemietet habe. Das heißt sie gehen nach 24 Monaten Laufzeit mit voller Ausstattung zu Eplus zurück. Jetzt habe ich seit fast einem Jahr ärger mit meinem Handy und bin ebemso mit der Kundenbetreuung maximal Unzufrieden. Kann ich jetzt den Vertrag einfach kündgien? Was für Kosten kommen da auf mich zu bezüglich des Vertrages und der Handymiete? Kann mir da mal jemand Helfen? Kündigungsfrist 3 Monate?

Gruß
Ben

Hey Ben,

du kannst die Verträge zum ende der Laufzeit ganz „normal“ kündigen.
Ein Sonderkündigungsrecht zur fristlosen Kündigung hast Du so ohne weiteres nicht. Evtl. kannst Du mit E-Plus dich einig werden und um eine Kulanzkündigung bitten. Aber ein Anrecht hast Du darauf nicht !!

Was für Ärger hast Du denn mit deinem Handy?
Sollte es ein technisches Problem sein, z.B. Softwareabsturz o.ä. musst Du wohl in den Shop gehen, wo Du die Verträge gemacht hast. Er wird es umtauschen oder zur Reparatur einschicken. Wie es bei Miethandys ist, kann ich Dir nicht sagen denn sowas ist absolut nicht mehr üblich. (Ausser bei E-Plus)

Was Deine Unzufriedenheit der Kundenbetreuung betrifft: Das kann ich gut nachvollziehen. Selbst die Anrufe zur Hotline sind kostenpflichtig. Das solltest Du am besten schriftlich bei E-Plus reklamieren. Bsp. per Fax.

Gruß
Sven

Hi Sven,

danke dir. Wie schauts aus, wenn man sagt, das man aus finanziellen Gründen dies nicht mehr kann? Ich war schon 3 mal im Shop wegen meines Handys. Leider gibt es hier aber uneinsichtigkeiten seitens des Shops. Der Vertrag läuft noch ein Jahr. Ich habe keine Lust mehr auf unqualifizierte Hilfe.

Gruß
Ben

Grundsätzlich ist der Handymarkt heute so ausgelegt, das man 24 Monate Laufzeit hat, die man vor Anbruch der letzten drei Monate kündigen muss, damit der Vertrag nicht automatisch weiter läuft. Probleme mit dem Handy garantieren keinen Ausstieg aus dem Vertrag, da die Handys nicht direkt Vertragsgegenstand sind.

Der Anbieter ist verpflichtet, Mängel an den Handys abzustellen, dazu hat er bis drei mal die Chance dazu. Sollte dann ein weiterer Fehler auftreten, ist es gesetzlich möglich, eine Wandlung durchzuführen. Das bedeutet er darf Dir gleichwertige Geräte neueren Datums entweder für null oder höherwertige gegen Aufpreis anbieten.

Sonderkündigungen sind nur möglich im Todesfall, bei nachweisbarem Umzug ins Ausland oder Kulanz aus welchen Gründen auch immer. Bei Bonitätsabbruch, also wenn man nicht mehr zahlen kann, muss man sich mit dem Anbieter auf einen niedrigeren monatlichen Betrag festlegen, mit verminderter Vertragsleistung. Eine Kündigung ist dabei so gut wie nie möglich.

Allerdings kann man meist mit den „guten und teureren Anbietern“ meist besser reden als mit Low Quality Menschlichkeit diverser Anbieter…