An alle Forumasleser und Experten,
angenommen, ein Arbeitgeber (AG) kündigt fristgerecht seinem Arbeitnehmer aus betriebsbedingten Gründen. Wie wären die Aussichten einer Klage, wenn man folgenden Sachverhalt annimmt:
1)angenommen, es gibt einen Umsatzrückgang, aber durch festgelegte Projekte im kommenden Jahr fällt trotzdem ausreichend Arbeit speziell für diesen Arbeitnehmer an (durch eine vom Arbeitgeber finanzierte Fortbildung bekam der Arbeitnehmer im abgelaufenen Jahr dieses Wissen). Für diesen Bereich müsste das „wissen“ ohne den AN „eingekauft“ werden (externe Berater).Weder ein Kollege noch ein Praktikant kann diese Aufgaben verrichten.
2)Angeblich (Aussage des Betriebsrates, dem Personalöleiter, dem direkten Abteilungsleiter und des betroffenen Paktikanten) ist geplant, den bisherigen Praktikanten der Abteilung anzustellen.
(Laut Aussage des nicht immer der Wahrheit treuen Personalleiters auf Nachfrage aber nur als „Auszubildenden“, obwohl nach Angabe des Praktikanten dieser bereits eine gleichwertige Ausbildung besitzt)
- der Betriebsrat wird vor der Kündigung zwar gehört, erfährt aber erst NACH der Kündigung von der geplanten Einstellung des Praktikanten und dem geplanten Projekt.
vielen Dank im Voraus