Kündigung Hausrat/ Wohngebäudevers. nach Schaden

Hallo,

wenn eine Versicherung einen gemeldeten Schaden in der Hausrat bzw. Wohngebäudeversicherung ablehnt, hat man ja 1 Monat Kündigungsrecht.
Muß die Versicherung zuviel gezahlten Beitrag( z.B. 6 Monate)zurück begleichen?

Danke für die Info!!

wenn eine Versicherung einen gemeldeten Schaden in der Hausrat
bzw. Wohngebäudeversicherung ablehnt, hat man ja 1 Monat Kündigungsrecht.

Genauer: Nach einem versicherten Schaden besteht ein beiderseitiges Sonderkündigunsgrecht. Es ommt jetzt also auf die Begründung der Ablehnung an.

Muß die Versicherung zuviel gezahlten Beitrag( z.B. 6 Monate)zurück begleichen?

Nein.