Hallo,
wenn eine Versicherung einen gemeldeten Schaden in der Hausrat bzw. Wohngebäudeversicherung ablehnt, hat man ja 1 Monat Kündigungsrecht.
Muß die Versicherung zuviel gezahlten Beitrag( z.B. 6 Monate)zurück begleichen?
Danke für die Info!!
Hallo,
wenn eine Versicherung einen gemeldeten Schaden in der Hausrat bzw. Wohngebäudeversicherung ablehnt, hat man ja 1 Monat Kündigungsrecht.
Muß die Versicherung zuviel gezahlten Beitrag( z.B. 6 Monate)zurück begleichen?
Danke für die Info!!
wenn eine Versicherung einen gemeldeten Schaden in der Hausrat
bzw. Wohngebäudeversicherung ablehnt, hat man ja 1 Monat Kündigungsrecht.
Genauer: Nach einem versicherten Schaden besteht ein beiderseitiges Sonderkündigunsgrecht. Es ommt jetzt also auf die Begründung der Ablehnung an.
Muß die Versicherung zuviel gezahlten Beitrag( z.B. 6 Monate)zurück begleichen?
Nein.