Hallo!
Hi!
Mein Fast-Mann und ich haben ein Problem mit seiner ‚alten‘
Hausratversicherung.
Vor einigen Monaten sind wir zusammengezogen, bzw. er ist mit
in meine Wohnung gezogen. Seinen Hausrat hat er zum größten
Teil verkauft oder verschenkt und ich habe meine
Hausratsversicherungssumme etwas erhöht.
Wohnfläche mal DM 1200 - so hättens die Versicherungen gerne, um keine Unterversicherung im Schadensfall anrechnen zu „müssen“
Neben seiner Wohnung hatte er natürlich auch seine
Hausratversicherung gekündigt, da diese ja nun wirklich nicht
mehr benötigt wird. Der Versicherungsvertrag hatte
ursprünglich eine Laufzeit bis 2003.
Bei Beginn 1993 haben Sie ein gesetliches Kündigungsrecht ab dem 3. Jahr nach Beginn - jährlich zum Jahrestag des Beginns.
Bei Beginn nach dem 25.6.1994 können Sie nach dem 5. Jahr - also auf jeden Fall in diesem Jahr, spätestens 2001 - ebenfalls zum
jahrestag des Beginns kündigen. (immer 3 Monate Frist!)
Bis dahin können Sie bei der Versicherung die Reduzierung der
Versicherung beantragen mit Hinweis auf die andere.
Möglich wäre auch eine Lösung wie bei der Privathaftpflicht üblich: die ältere Versicherung bleibt bestehen, der neuere Vertrag wird aufgehoben. Diese Lösung liegt aber an der Flexibilität der beiden Versicherungen…
Lassen Sie sich bei Vertragsänderungen keine Laufzeitverlängerung „auf´s Auge drücken“, sondern bestehen Sie
auf die alte, kürzere Laufzeit.
Wenn beide Gesellschaften sich nicht kundenfreundlich verhalten, prüfen Sie Ihre Kündigungsmöglichkeiten für beide Verträge, s.o.
Viel Erfolg wünscht
Heinz
Von der Versicherung kam jedoch als Antwort, dass der Vertrag
nicht gekündigt werden kann, sondern dass er automatisch auf
seine neue Wohnung übergeht.
Was können wir tun, um aus diesem Vertrag herauszukommen, denn
im Moment wären wir somit doppelt versichert??
Vielen Dank!
S.