Kündigung hier Fristen

Hallo,

angenommen Herr A. arbeitet seit 01.12.97 in einem Unternehmen. Der Dienstvertrag enthält zum Thema Kündigung folgenden Passus:

„Nach Beendigung der Probezeit kann das Dienstverhältnis beiderseits mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. Nach einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die bei längerer Betriebszugehörigkeit vom Arbeitgeber einzuhaltenden gesetzlichen Kündigungsfristen sind auch für den Angestellten verbindlich, wenn dieser selbst kündigt.“

Kann Herr A. nun morgen zum 31.03.2007 kündigen oder gilt auch die Frist von 6 Monaten, auch wenn hier nicht verbindlich geregelt ist, dass diese Frist beiderseits gelten soll? Die gesetzliche Kündigungsfrist ist bei dieser Beschäftigungsdauer wohl 3 Monate zum Monatsende und damit kürzer als der erste Part. Oder darf Herr A. gar nach dem letzten Satz zum 28.02.2007 mit gesetzlicher Frist kündigen?

SG Joniper

Hallo

Ich wüßte keinen Grund, der dagegen sprechen sollte, daß hier beidseitig mit 6 Monaten zum Monatsende gekündigt werden muß.

Gruß,
LeoLo