wenn in einem Honorarvertrag nichts über eine Kündigung steht, lediglich, dass bei vorzeitiger kündigung die fortbildungen bezahlt werden müssen, tritt dann §621 bgb in kraft? sprich bei monatlicher zahlung des honorars, die kündigung zum 15. rausschicken und ende selbigen monats inkraftteten dieser?
Hallo
Ohne den Honorarvertrag zu kennen, kann man da nur raten.
Mein Tip: vielleicht.
Gruß,
LeoLo