Kündigung im Arbeitsrecht

Hallo,

habe eine Frage zu einer Kündigungsformulierung in einem Arbeitsvertrag.

„Während der Probezeit beträgt die beiderseitige Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende. Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Quartalsende ordentlich gekündigt werden.“

Wenn die Probezeit nun zum 31.01. beendet ist, kann ich jetzt noch per 28.02. kündigen?

Ich bin der Meinung, ja! Kann das jemand bestätigen?

Danke im Voraus :smile:

"Während der Probezeit beträgt die beiderseitige
Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende.

Wenn die Probezeit nun zum 31.01. beendet ist, kann ich jetzt
noch per 28.02. kündigen?

Ich bin der Meinung, ja! Kann das jemand bestätigen?

Kann ich. Genau das ist nun vereinbart.

G imager

Vielen Dank für die schnelle Antwort.