Kündigung im Fitnessstudio

aufgrund der Corona Krise rechnen wir mit einer massiven Kündigungswelle für unser Sportstudio.
Daher bitten wir Sie uns für folgende Fragen einen Vertragsrechtler zur Seite zu stellen:
Der Studiobetrieb soll laut Landesregierung bis zum 15.06.2020 eingestellt werden:

  1. Müssen die Mitglieder trotzdem den monatlichen Beitrag zahlen?
  2. Kann ich das Forderungsmanagement weiter laufen lassen oder muss ich es für die Zeit der Aussetzung des Studiobetriebs einstellen?
  3. Muss ich Anträge auf Ruhigstellung der Mitgliedschaft wegen des Coronavirus akzeptieren (Ruhigstellung bedeutet, dass die Zahlung der Mitgliedsbeiträge für Zeit der Ruhigstellung ausgesetzt wird; bei vielen Ruhigstellungen im selben Monat wäre das unser Ruin…)
  4. Muss ich Kündigungen mit ärztlichen Attesten aufgrund des Coronavirus akzeptieren?
  5. Können Mitglieder sich wegen der Corona Krise auf ein Sonderkündigungsrecht berufen?

Ich bitte Sie mir diese Fragen so zeitnah wie möglich zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Simon Sperber

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Hier helfen Laien, Interessierte und manchmal auch Fachleute in ihrer Freizeit.
Den Vertragsrechtler findest du bei der Anwaltskammer.

6 Like

Die vereinbarte Leistung kann von Seiten des Studiobetreibers nicht erbracht werden. Daraus ergibt sich das weitere…

Hallo!

Ich würde in so einer Situation:

  1. Kurzarbeit für die Mitarbeiter beantragen
  2. Mit dem Vermieter sprechen über eine Aussetzung oder Stundung der Miete
  3. Mit dem Finanzamt sprechen wegen Stundung der Vorauszahlungen
  4. Wegen der Sonderkündigungsbegehren der Mitglieder einen Anwalt befragen

Schöne Grüße!

Das kann (und sollte) weiterlaufen. Ich wundere mich etwas, was das mit der angeordneten Schließung zu tun haben soll
Du willst Doch ausgebliebene Zahlungen eintreiben, das hat nichts mit der aktuellen Schließung des Publikumsverkehrs zu tun.
Natürlich wird man nicht vor Ort in bar bezahlen können sondern, wie üblich, überweisen müssen.

MfG
duck313