Kündigung im Juli - Urlaubsanspruch?

Hallo,

ich habe zwar die Archivbeiträge zu diesem Thema gelesen, werde aber leider nicht schlau draus.

Folgender Sachverhalt: Der AN hat einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen pro Kalenderjahr, hiervon wurden bereits 11 genommen. Der AN möchte im Juli fristgerecht zum Monatsende kündigen („4 Wochen zum Monatsende“), sprich spätestens am 03.07. Stimmt es nun, dass der komplette restliche Urlaub am Ende genommen werden kann, also noch 17 Tage zum Ende des Arbeitsverhältnisses (somit wäre der letzte Arbeitstag der 06.07.), oder muss sich der AN mit 5 Tagen begnügen? Weiterhin ist vll. noch zu erwähnen, dass der AN in einem Betrieb mit insgesamt nur 2 Mitarbeitern arbeitet. Könnte es hier Probleme geben?

Vielen Dank schon im Voraus!
Bianca

ich habe zwar die Archivbeiträge zu diesem Thema gelesen,
werde aber leider nicht schlau draus.

Du kannst auch das Bundesurlaubgsgesetz lesen, da wird man auch nicht unbedingt schlauer, aber es lässt sich was finden.

  1. UrlaubsANSPRUCH: (28 Tage / 12 Monate)*Monate, auf ganze Tage aufgerundet (die Monate kürzen sich weg, bleiben als Einheit nur Tage übrig)

  2. Davon 11 abziehen = Restanspruch bei diesem AG

ist vll. noch zu erwähnen, dass der AN in einem Betrieb mit
insgesamt nur 2 Mitarbeitern arbeitet. Könnte es hier Probleme
geben?

Du meinst wg. dienstlicher Erfordernisse, die gegen Urlaub im Allgemeinen sprechen würden?

Gruß

Stefan

Erst mal vielen Dank für deine Antwort :smile:

  1. UrlaubsANSPRUCH: (28 Tage / 12 Monate)*Monate, auf ganze
    Tage aufgerundet (die Monate kürzen sich weg, bleiben als
    Einheit nur Tage übrig)

  2. Davon 11 abziehen = Restanspruch bei diesem AG

Hm, dann bleibt es wohl bei 5 Resturlaubstagen, also ist an dem Gerücht mit der Kündigung in der zweiten Jahreshälfte und dem Anspruch auf den kompletten Resturlaub wohl nichts dran?

ist vll. noch zu erwähnen, dass der AN in einem Betrieb mit
insgesamt nur 2 Mitarbeitern arbeitet. Könnte es hier Probleme
geben?

Du meinst wg. dienstlicher Erfordernisse, die gegen Urlaub im
Allgemeinen sprechen würden?

Genau das, also dass statt Urlaub eine Vergütung erfolgt. Ich gehe zwar mal davon aus, dass hier schnell Ersatz für den AN der kündigt gefunden werden kann, meine aber, dass sich der AG hier trotzdem querstellen kann.

Grüße
Bianca

Holla.

Hm, dann bleibt es wohl bei 5 Resturlaubstagen, also ist an
dem Gerücht mit der Kündigung in der zweiten Jahreshälfte und
dem Anspruch auf den kompletten Resturlaub wohl nichts dran?

Doch, es ist. §5 BUrlG sieht die Zwölftelung nur vor, wenn die Wartezeit (mindestens ein halbes Jahr Beschäftigungsdauer) nicht erfüllt ist oder das Arbeitsverhältnis innerhalb des ersten Kalenderhalbjahres endet. Insofern besteht - wenn das Arbeitsverhältnis länger als ein halbes Jahr bestand - Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Bei Antritt eines neuen AV entsteht dann natürlich kein neuer Anspruch für 2007.

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

also ist an
dem Gerücht mit der Kündigung in der zweiten Jahreshälfte und
dem Anspruch auf den kompletten Resturlaub wohl nichts dran?

Doch schon. Das Bundesurlaubsgesetz regelt in dem Fall ein Recht auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub … und insofern nicht vertraglich/tarifvertraglich was anderes geregelt ist (Stichwort: Zwölftelung), gilt dies analog auch, wenn mehr Urlaub gewährt wird als das gesetzliche Minimum.

ist vll. noch zu erwähnen, dass der AN in einem Betrieb mit
insgesamt nur 2 Mitarbeitern arbeitet. Könnte es hier Probleme
geben?

Kann es durchaus. Aus der Ferne kann aber nicht beurteilt werden, ob und welche betrieblichen Gründe gegen eine Gewährung des Urlaubs sprechen.

MfG