Hallo,
ich brauche mal wieder eure Hilfe, bei folgendem Sachverhalt:
Der AN möchte eigentlich am 01.06.07 kündigen (laut Vertrag: „Kündigungsfrist: 4 Wochen“). Wäre somit die Wartezeit für die Mitnahme des Resturlaubs (17 Tage für 2007) erfüllt oder wäre es lohnender zum 15.07.07 zu kündigen, um hier den vollen Resturlaub mitnehmen zu können? Der Resturlaub wäre für einen nachfolgenden AG uninteressant, da der AN ins Ausland gehen wird.
Solange im Arbeitsvertrag nichts genaueres zum Zeitpunkt des Ausscheidens definiert ist, gilt mMn ja zum 01. oder 15. jeden Monats? Sehe ich das richtig?
Vielen Dank, für eure Mühe und Hilfe 
Hallo,
Der AN möchte eigentlich am 01.06.07 kündigen (laut Vertrag:
„Kündigungsfrist: 4 Wochen“). Wäre somit die Wartezeit für die
Mitnahme des Resturlaubs (17 Tage für 2007) erfüllt
Bezüglich „voller Urlaubsanspruch“ wäre die noch nicht mal am 30.06. erfüllt, wobei bei nur „4 Wochen“ in dem Fall das Arbeitsverhältnis schon früher enden würde.
oder wäre
es lohnender zum 15.07.07 zu kündigen, um hier den vollen
Resturlaub mitnehmen zu können?
Ich versteh nicht ganz. Wurde bereits Urlaub für 2007 gewährt? Oder sind diese 17 Tage der volle Urlaub (da z.B. Teilzeittätigkeit?)?
Solange im Arbeitsvertrag nichts genaueres zum Zeitpunkt des
Ausscheidens definiert ist, gilt mMn ja zum 01. oder 15. jeden
Monats? Sehe ich das richtig?
Nö, das siehst du falsch. Wenn kein Zusatz wie „zum …“ da steht, dann geht die Kündigung (theoretisch) zu jedem x-beliebigen Datum. Was steht im Wortlaut im Vertrag dazu?
MfG
erstmal vielen Dank für deine Antwort 
Der AN möchte eigentlich am 01.06.07 kündigen (laut Vertrag:
„Kündigungsfrist: 4 Wochen“). Wäre somit die Wartezeit für die
Mitnahme des Resturlaubs (17 Tage für 2007) erfüllt
Bezüglich „voller Urlaubsanspruch“ wäre die noch nicht mal am
30.06. erfüllt, wobei bei nur „4 Wochen“ in dem Fall das
Arbeitsverhältnis schon früher enden würde.
Aha, also ist hier das Datum der Kündigung relevant und nicht das Ausscheiden des AN?
oder wäre
es lohnender zum 15.07.07 zu kündigen, um hier den vollen
Resturlaub mitnehmen zu können?
Ich versteh nicht ganz. Wurde bereits Urlaub für 2007 gewährt?
Oder sind diese 17 Tage der volle Urlaub (da z.B.
Teilzeittätigkeit?)?
Das ist der Resturlaub für 2007, Gesamtanspruch waren 28 Tage bei Vollzeitbeschäftigung, hiervon bereits 11 genommen. Also würde der AN hier so oder so nur den anteiligen Resturlaub zum Ende des Arbeitsverhältnisses hin nehmnen können?
Solange im Arbeitsvertrag nichts genaueres zum Zeitpunkt des
Ausscheidens definiert ist, gilt mMn ja zum 01. oder 15. jeden
Monats? Sehe ich das richtig?
Nö, das siehst du falsch. Wenn kein Zusatz wie „zum …“ da
steht, dann geht die Kündigung (theoretisch) zu jedem
x-beliebigen Datum. Was steht im Wortlaut im Vertrag dazu?
Im Vertrag steht: „Das Arbeitsverhältnis ist mit einer Frist von 4 Wochen kündbar.“ Nichts weiter. Das ist schon mal gut, hier nicht an den 01. oder 15. gebunden zu sein.
Danke, für Antwort.
MfG
Hallo Xolophos,
Nö, das siehst du falsch. Wenn kein Zusatz wie „zum …“ da
steht, dann geht die Kündigung (theoretisch) zu jedem
x-beliebigen Datum. Was steht im Wortlaut im Vertrag dazu?
danke für diesen Hinweis. Was meinst du aber mit theoretisch?
Ich war der Meinung, dass dies bisher nur für Kleinbetriebe galt. Zumindest anscheinend bis 2006?
http://209.85.129.104/search?q=cache:stuck_out_tongue:ePlH9_vu40J:ww…
Gruß Marion
Aha, also ist hier das Datum der Kündigung relevant und nicht
das Ausscheiden des AN?
Für den Urlaubsanspruch ist das Ausscheidedatum relevant. 01.06. + 4 Wochen ergibt aber kein Ausscheidedatum 30.06., da 4 Wochen 4 Wochen sind (= 28 Tage) und nicht 1 Monat. Selbst wenn man entsprechend später kündigen würde und das Arbeitsverhältnis zum 30.06. enden würde, wäre die Wartezeit noch nicht erfüllt. Das ist sie erst nach dem 30.06. (also frühestens am 01.07.).
Das ist der Resturlaub für 2007, Gesamtanspruch waren 28 Tage
bei Vollzeitbeschäftigung, hiervon bereits 11 genommen. Also
würde der AN hier so oder so nur den anteiligen Resturlaub zum
Ende des Arbeitsverhältnisses hin nehmnen können?
Er hätte den anteiligen Anspruch für 6 Monate. Ob er den Urlaub auch nehmen kann, hängt davon ab, ob er ihn nach Beantragung bewilligt bekommt. Einfach davon auszugehen „Ich hab noch x Tage Urlaub. Vom Enddatum abgezogen bräuchte ich nur bis zum tt.mm.jj. zu arbeiten. Also bleib ich ab dem nächten Tag einfach daheim.“ geht (ohne Absprache mit dem AG und ohne seine Bewilligung) nicht.
Im Vertrag steht: „Das Arbeitsverhältnis ist mit einer Frist
von 4 Wochen kündbar.“ Nichts weiter. Das ist schon mal gut,
hier nicht an den 01. oder 15. gebunden zu sein.
Im Gesetz sind es nicht der 01. oder 15., sondern der 15. oder Monatsende. Aber ob die Frist so gültig ist wie bei diesem Vertrag prüf ich jetzt nun nicht.
MfG
Hallo Marion,
Was meinst du aber mit theoretisch?
a) kannte ich zu dem Zeitpunkt den Wortlaut des Vertrages nicht b) könnte ein Tarifvertrag (wenn auch bis dahin unerwähnt) gelten c) sind - wie du richtig schreibst - diese 4 Wochen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, von denen ich nicht wusste, ob sie gegeben sind.
Und da bin ich mit absoluten Antworten vorsichtig. 
Hier die aktuelle Version des § http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html
MfG
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