Eine Kündigung ist grundsätzlich erst einmal eine einseitige Willensbekundung, die weder du bei deiner Kündigung als auch der Arbeitgeber bei seiner Kündigung.
Nichtsdestotrotz muss es für deine Kündigung eben einen Grund geben. Die Kündigung darf nicht grundlos erfolgen.
Ich nehme mal an, dass der Arbeitgeber hier davon ausgeht, dass aufgrund deiner Erkrankung eine schlechte gesundheitliche Prognose angenommen werden kann.
Wenn dem in der Tat so ist, so kann dir auch ob des Gesundheitsbildes die Kündigung ausgesprochen werden.
Ob es nun so wichtig war, dich für die Übergabe der Kündigung in einer bescheinigten AU in die Firma zu bitten, möchte ich allerdings stark anzweifeln.
Allerdings bist du sicherlich nicht zu diesem Termin gezwungen worden, sonder hast diesen bestätigt. Natürlich hättest du diesen Termin auch absagen können.