Mal angenommen, ein Arbeitnehmer ist seit einigen Tagen im Krankenstand und bekommt eine Kündigung die ab dem nächsten Tag wirksam ist (Probezeit, in den ersten 4 Wochen tägliche Kündigung beider Seiten möglich).
Beim welchen Amt sollte sich der gekündigter AN melden? Arbeitsamt oder Krankenkasse bzgl. Lohnfortzahlung? Ist eine Kündigung im Krankenstand rechtens?
Hallo,
eine Kündigung im Krankenstand ist grundsätzlich möglich, in der Probezeit ohne Angabe von Gründen.
Meldepflichtig beim Arbeitsamt, sofern nichts neues in Aussicht und bei der Krankenkasse zwecks Lohnfortzahlung.
VG
Mela
Hallo,
Auch hallo,
Meldepflichtig beim Arbeitsamt, sofern nichts neues in
Aussicht
Leider mißverständlich: Meldung in jedem Fall, soweit kein nahtloser Übergang in neues Arbeitsverhältnis vertraglich gesichert ist.
und bei der Krankenkasse zwecks Lohnfortzahlung.
Falsch. Bei der KK gibt es nur Krankengeld und keine Lohnfortzahlung
VG
Mela
&Tschüß
Wolfgang
Hallo
in den ersten 4 Wochen tägliche
Kündigung beider Seiten möglich).
Entspringt diese Regelung einem Tarifvertrag oder wie kommt es zu solch einer Küfrist?
Gruß,
LeoLo
Hallo
Wenn sie keinem TV entspringt, ist die Küfrist unwirksam. 2 Wochen Minimum.
Gruß,
LeoLo
Ist kein Tarifvertrag, ein ganz normaler halt…
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Hallo
Dann sind 14 Tage Küfrist durch den AG einzuhalten und für die Tage außerhalb des 4wöchigen Bestehens des AV (siehe dazu Absatz 3 von http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__3.html ) wäre Lohnfortzahlung nach dem EntgFG zu leisten. Es macht allerdings auch Sinn, seine Arbeitsleistung nachweislich weiter anzubieten, um den AG in Verzug zu setzen. Zudem ist es anzunehmen, daß man die reguläre Küfrist und die damit einhergehende Lohnfortzahlung (falls dann AV > 4 Wochen) über das ArbG erstreiten muß.
Gruß,
LeoLo