Kündigung im öffentlichen Dienst

Hallo,
ich möchte meinen Arbeitsplatz im öffentlich Dienst kündigen. ich arbeite dort seit drei jahren meine kündigungsfrist beträgt sechs Wochen nur leider weiss ich nicht ob zum Monatsende oder Quartalsende?!

Liebe Grüße und Danke schon mal im Vorraus

Und woher soll das ein Fremder wissen? :wink: Muss im Arbeitsvertrag stehen.

Und woher soll das ein Fremder wissen? :wink: Muss im
Arbeitsvertrag stehen.

das ist ja das Problem. es steht eben nichts drin außer : nach tvöd.

Hallo,

immer zum Quartalsende.

Gruß Merger

Na dann musst Du eben in den tvöd schauen, oder beim Betriebsrat, oder bei verdi oder bei Deinem Vorgesetzten fragen. :wink:

Hallo,

die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres, also zum Quartalsende.

Ps. Ich würde mir das gut überlegen mit der Kündigung!
Des Kaisers Rock ist zwar etwas eng, hält aber unendlich lange warm!

Gruß Bukatcho

Hi,

§ 34 TVÖD:

Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
von mehr als einem Jahr 6 Wochen,
von mindestens 5 Jahren 3 Monate,
von mindestens 8 Jahren 4 Monate,
von mindestens 10 Jahren 5 Monate,
von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Also bei Dir: Nix mit zum Monatsende, sondern zum Ende des Quartals…

Gruß

Michael