Kündigung im Öffentlichen Dienst - BZ 1 Jahr

Hallo,
ich bin im letzten Monat meiner Probezeit. Suche aber weiter nach einem anderen AG, weil das hier nicht mein erhoffte Stelle ist. Im TVÖD steht, dass ich vier Wochen zum Monatsende Kündigungsfrist habe, wenn ich noch kein Jahr beschäftigt bin. D.h. ich muss zum 01.12.12 kündigen, wenn ich zum 01.01.2013 irgendwo beginnen will?
Grüße