kündigung im öffentlichen dienst

Hallo, ich hätte eine Frage, ich bin seit mindestens 12 Jahren im öffentlichen Dienst beschäftigt und möchte jetzt aber kündigen; hab gelesen,das würde nur 6 Monate zum Quartalsende gehen, wann wäre dies dann? kann mir jemand da ein Datum nennen? vielen Dank. mfg

Hallo,

Sie müssen Ihre Kündigung bis zum 31.03.2012 abgeben um zum 30.09.2012 zu kündigen, eher geht es nur mit Einverständnis des Arbeitgebers.

Gruß Bukatcho

Es kommt m.W. nicht auf die Zeit im öffentlichen Dienst an sondern konkret beim letzten Arbeitgeber.

Sollte es dennoch so sein, wäre es logischerweise das Ende des dritten Quartals, weil du bis zum Ende des zweiten Quartals 2012 keine 6 Monate mehr hinbekommst.

Evtl. läßt sich aber auch mit dem Arbeitgeber etwas regeln, die wollen doch normal immer noch alle Stellen abbauen.

Wie sind im ersten Quartal, also geht die Kündigung frühesten zum Ende des ersten Quartals + 6 Monate Kündigungsfrist, das wäre dann das Ende des 3. Quartals.

Hallo petrov,

kann mir jemand da ein Datum nennen?

Die zugrundeliegende Norm ist §34 Absatz I TVÖD.

Wie Du schon schon zurecht beschrieben hast, beträgt die Kündigungsfrist bei mehr als 12jähriger Beschäftigungszeit 6 Monate zum Ende des Quartals.

D.h.: Kündigung heute, 23.01.2012 + 6 Monate = 23.07.2012. Das Quartal, in dem der Monat Juli liegt, geht vom 01.07. bis um 30.09.2012. Somit wäre eine Kündigung zum 30.09.2012 möglich.

Allerdings ist es auch möglich, das Arbeitsverhältnis früher zu kündigen. Das müsste der Arbeitnehmer dann mit seinem Arbeitgeber so vereinbaren.

Hoffe das hilft Dir weiter!

Charlie80

Hallo,

wenn du Beschäftigter bist und einen Arbeitsvertrag nach dem TV-L hast, ist dies in § 34 TV-L geregelt.

Abs. 1, S.2 Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (…) von mindestens 12 Jahren 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Beschäftigungszeit ist die Zeit, die bei demselben Arbeitgeber im Arbeitsverhältnis
zurückgelegt wurde, auch wenn sie unterbrochen ist.

Du kannst also immer 6 Monate im Voraus kündigen, wenn dann das Kalendervierteljahr um ist. Vielleicht kannst du aber auch früher gehen, frag bei deiner Personalabteilung nach.

VG
Jne